Beiträge von horstihorsthorst

    Die Karten wurden online bei einem Shop der hauptsächlich Elektrogeräte vertreibt gekauft und sind nicht alt.


    Aber einen Sinn dahinter, dass die Karten nur in einem Laden registriert werden können sehe ich trotzdem nicht. Mittlerweile muss man sich ja auch online vollständig mit Ausweis legitimieren.

    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    ...
    Wenn er dann mit der Registrierungspflicht kommt (möglichst schriftlich) kann man durchaus zur BNetzA rennen.
    ...


    Und das bringt genau was? Dann kann die Bundesnetzagentur eventuell einen Hinweis geben dass die Adresse nicht zwingend notwendig sei. Die Karte bekommst du deswegen genauso wenig.

    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    ...Aus dem Statement der BNetzA geht aber sicher hervor, dass eine Ablehnung des Kunden wegen der Adresse nicht statthaft ist. Allerdings aus anderen Gründen. D.h. falls ein Anbieter vor Ort sagt: nein, wegen der Adresse, dann kann man zur BNetzA rennen und sich beschweren.
    ...


    Hier unterliegst du einem Irrtum. Der Anbieter kann dich sehr wohl wegen einer fehlenden Adresse ablehnen. Auf Grundlage der Vertragsfreiheit kann der Anbieter festlegen nur Kunden mit nachgewiesener gültiger Adresse zu akzeptieren. Da kann und wird auch die Bundesnetzagentur nichts dagegen tun.


    Falls ein Anbieter die Ablehnung mit der Ausweispflicht begründet wäre diese Begründung zwar nicht korrekt hätte jedoch keinerlei Auswirkungen.

    Zitat

    Original geschrieben von 3g_handy
    Als (Neu) Kunde habe ich gar nichts hinzunehmen, wenn mir das nicht passt wähle ich einen anderen Anbieter, da hat das Unternehmen halt Pech gehabt. ...


    Ich dachte das hätte sich aus meinen Post ergeben. Vielleicht hätte ich besser schreiben sollen: "Wenn du unbedingt Kunde bei diesem Anbieter werden willst hast das hinzunehmen. Andernfalls musst du eben einen Anbieter suchen der nach deinen Vorstellungen registriert."

    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
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    Sogar die BNetzA hat das begriffen und in einem Statement gesagt, dass niemanden wegen einer fehlenden Adresse die Registrierung verweigert werden dürfe. Die Forderung nach amtl. Meldebescheinigungen wäre also unzulässig. Aber unsere Deutsche Telekom scheint das noch nicht ganz begriffen zu haben.


    OT BNetzA:
    Enthält zum Beispiel ein polnischer Ausweis (wie im Übrigen auch deutsche Reisepässe) keine Adressdaten, können diese nicht überprüft werden. Jedoch ist die Identität der betreffenden Person überprüfbar und nach Telekommunikationsgesetz ausreichend. Wenn Diensteanbieter den Abschluss eines Vertrages mit Hinweis auf fehlende Adressdaten verweigern, kann dies nicht mit der Identifizierungspflicht begründet werden


    Wenn du schon zitierst, dann doch bitte ganz und nicht so wie es gerade in deine Argumentation passt.


    In deinem Zitat der Bundesnetzagentur fehlt der letzte Satz:


    Zitat

    Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Verträge abzuschießen, dies liegt im Ermessen des jeweiligen Anbieters (Vertragsfreiheit).


    Im Ergebnis bedeutet das sehr wohl, dass ein Anbieter die Registrierung wegen einer fehlenden Adresse verweigern kann. Der Anbieter entscheidet nämlich selbst welche Daten er für eine Registrierung haben möchte. Er kann verlangen was er will. Das hat dann zwar nichts mit der "Ausweispflicht" an sich zu tun, aber wenn er keine Karten ohne gültige Adresse registrieren will hast du das als Kunde so hinzunehmen.