Beiträge von horstihorsthorst

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    Original geschrieben von Gallium
    ... Kann man eigentlich einen reinen Datenvertrag gegen 'unbeabsichtigte' Telefonie/SMS/MMS absichern?


    Ob das grundsätzlich bei allen Anbietern geht weiß ich nicht. Ein Datenvertrag von mobilcom den ich zur Zeit nutze bietet diese Möglichkeit zwar für Telefonie, aber zu (in meinen Augen) unverschämten Preisen.



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    Rufsperren (optional)


    Alle abgehenden Gespräche
    Einmaliger Bereitstellungspreis € 5,95
    Monatlicher Basispreis € 19,95



    Edit: Bei den Kostenfallen für Telefonie fallen mir noch die Vorwahlen 032 und 0700 ein.


    Edit 2: Dass die SMS-Flats eigentlich nie für SMS ins Ausland gelten ist klar. Worauf man jedoch unbedingt achten sollte ist, dass teilweise die Anbieter SMS ins Festnetz von den Flats ausnehmen.

    Entweder stehe ich auf dem Schlauch, oder aber ein richtiges Problem ist die Sache nicht.


    Dem Dieb geht es i.d.R. ja nicht um das Handy, sondern um das Geld welches er dafür bekommt. Ich sehe ja noch ein, dass es Sinn macht die IMEI zu ändern, damit bei einem möglichen Abgleich der IMEI das Telefon nicht als gestohlen gemeldet wird. Wobei sich da schon die Frage stellt wann und wie oft so etwas abgeglichen wird. Wahrscheinlich nur wenn der Gauner hochgenommen wird...


    Warum sollte er sich aber jetzt die Mühe machen reihenweise diese Nummern von Geräten im Laden abzuschreiben? Eine einzige gültige IMEI genügt doch. Die verpasst er einfach jedem neu gestohlenen Gerät. Wobei sich auch hier wieder die Frage stellt welcher Käufer denn tatsächlich überprüft ob das Telefon eine valide IMEI hat.


    Bezüglich der Garantie ist das Problem doch auch kein wirkliches. Registrieren wird der Dieb das Telefon mit Sicherheit nicht. Das passiert dann erst beim Verkauf des Originals im Laden durch den Händler. Der Kunde dort erhält auch seine Rechnung mit der er den Kauf nachweisen kann.


    Sollte jetzt das Handy mit der gefälschten IMEI zur Garantiereparatur eingeschickt werden und dabei die Berechtigung anhand der IMEI überprüft werden gibt es für den "Kunden" doch auch keine Probleme. Der einzige Schaden der dabei entstehen könnte wäre, dass der Hersteller die Garantiereparatur übernimmt obwohl eventuell kein Anspruch darauf besteht.

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ich hielte es für recht bedenklich, wenn jeder (Gauner) so an tatsächlich existente IMEIs von Geräten gelangen könnte, bevor ein Endverbraucher das zur IMEI gehörige Gerät überhaupt in Betrieb nimmt/nehmen kann.


    Was kann man denn damit anstellen?

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    Original geschrieben von Pitter
    ... Wahrscheinlich muss das MHD auf jede Lebensmittelpackung drauf, weils vorgeschrieben ist.


    http://www.bad-reichenhaller.d…ise-und-gewuerzsalze.html


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    Wie lange kann man Salz aufbewahren?


    Reines Salz ist unbegrenzt haltbar. Lediglich die Zusätze wie beispielsweise Jod können sich abbauen. Das MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) bei jodiertem Speisesalz ist lebensmittelrechtlich vorgeschrieben, da sich bei längerer Lagerzeit das zugesetzte Jodat abbauen kann. Der Jodgehalt entspricht dann unter Umständen nicht mehr der Deklaration auf der Packung. Das Bad Reichenhaller MarkenJodSalz ist auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich zum Verzehr geeignet, eine gesundheitliche Gefährdung besteht nicht. Menschen, denen aufgrund einer Schilddrüsenunterfunktion jodhaltige Lebensmittel empfohlen werden, raten wir zur verbesserten Jodversorgung MarkenJodSalz mit gültigem MHD zu verwenden.


    Hat also lebensmittelrechtliche Gründe. Wichtig nur für Menschen die auf Jodversorgung angewiesen sind. Salze ohne zugesetztes Jod benötigen daher auch kein MHD.

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    Original geschrieben von Jannis71 Kann sie von der GEZ als Härtefall eingestuft werden oder muss ich für sie die Gebühr übernehmen?


    Das ist kein Härtefall. Sonst könnte sich ja auch jeder Student der kein BAföG mehr bekommt befreien lasen.


    "Personen, denen eine der in § 4 Abs. 1 Nr. 1-10 genannten sozialen Leistungen wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze versagt wurde, wobei die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags ist."