Beiträge von reverend_ray

    Re: Re: Kündigungsprobleme mit maxxim / Gebühren für Rufnummernportierung


    Danke schonmal für eure antworten!


    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Das ist nicht richtig. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Kündigung und endet exakt vier Wochen später, also am Samstag, den 1.10. Damit hast du die Kündigung zum Monatsende leider um einen Tag verpasst, der Kündigungstermin 31.10. ist somit korrekt.


    § 187 Abs. 1 BGB:


    Den § kannte ich bisher nicht. Bei den Ergebnissen, die ich gefunden habe, begann die Frist immer am Tage des Zugangs (in diesem Fall also der 3.) zu laufen.
    Sofern ich keinen anderen § finde, die die o.g. Auffassung stützt, habe ich in diesem Punkt wohl Pech gehabt.


    Zitat

    Original geschrieben von GigaTom
    Richtig. Darüber hinaus hast du Maxxim vermutlich bei Vertragsabschluss eine Einzugsermächtigung erteilt und das gilt natürlich auch für die Portierungsgebühr. Insofern wird Maxxim dir vermutlich Gebühren für die Rücklastschrift in Rechnung stellen, und das zurecht.


    Das ist richtig, allerdings eine Einzugsermächtigung zur Deckung angefallener Gebühren. Die Einzugsermächtigung ist immer zweckgebunden, sonst könnte ein Unternehmen immer "wann es ihnen passt" Geld abbuchen. In diesem Fall war es aber nicht gerechtfertigt, da bisher noch keine Gebühren entstanden sind. Zumal hier wieder ein Punkt von deren eigenen AGB dagegenspricht, über den sie sich (mal wieder) hinweggesetzt haben:

    Zitat

    AGB Maxxim, Ziffer VI. Nr. 4.
    Bearbeitungsentgelte für sonstige Dienstleistungen sowie Entgelte, die bei Vertragsbeendigung entstehen, berechnet die MS Mobile in der Regel nach Erbringung oder mit der Schlussrechnung.


    Die Rufnummernportierung ist eine solche (sonstige) Dienstleistung. Der Aufwand ensteht für das Unternehmen erst bei tatsächlicher Portierung. Daher gibt es keinen Grund, warum es schon jetzt und nicht (wie in deren eigenen AGB niedergeschrieben) nach Erbringung oder mit Schlussrechnung berechnet werden sollte.

    Hallo TT,


    Erstmal großes Lob an die Community! Mehrmals bereits habt ihr mir als (passives) Mitglied geholfen, sodass ich bisher keine eigenen Anfragen stellen musste!
    Nun komme ich aber nicht drumrum..


    Momentan bin ich noch Kunde von Maxxim. Da debitel light nun eine Internetflat (300 MB frei, 7,2 Mbit) für 10 € anbietet und der Rest ebenfalls 8 ct im D1 Netz kostet, wollte ich einen Wechsel vornehmen.
    Meinen Vetrag habe ich am 03.09.2011 gekündigt. Trotz das dieser Tag auf einen Samstag fällt, bekam ich noch am gleichen Tag die Bestätigung hierüber.
    Allerdings bestätigten mir die Herrschaften die Kündigung zum 31.05.2012 (!). Da es sich um einen Service ohne Grundgebühr handelt wäre dies eigentlich kein Problem, wenn ich nicht meine Rufnummer portiert haben möchte! Nach einer Zitierung meinerseits von deren eigenen AGB's, laut denen die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende beträgt, wurde mir die Kündigung nun zum 31.10.2011 bestätigt.
    Meiner Rechnung nach beginnt die Frist mit Zugang der Kündigung (3.09. 1. Tag) und endet vier Wochen später, also am Ende des 28. Tages, hier also der 30.09. und somit Monatsende. Die Kündigung und daher auch Portierung zu meinem neuen Anbieter Debitel light (dem ich bereits den Auftrag hierzu erteilte) ist daher meines Erachtens an diesem Tag durchzuführen!
    Ich wies Maxxim auf deren Rechenfehler und das korrekte Kündigungsdatum insgesamt 4 Mal hin!
    Jedesmal wurde mir lediglich ein Teil meiner Anfrage beantwortet (die Bestätigung von deren falscher Auffassung des Kündigungsdatums), und das auch nur mit einem vorgefertigten Formular. Von Kundenbetreuung kann keine Rede sein.


    Zu allem Überfluss erhielt ich am 06.09. eine SMS, wonach 30 € auf mein Guthaben - Konto zulasten meines Girokontos aufgebucht wurde.
    In dem Online - Portal wurde mein Verdacht bestätigt, dass bereits jetzt die Portierungsgebühr von 30,72 € abgebucht wurden, und das obwohl der Portierungstermin (zumindest nach Maxxim's Vorstellung) zum 31.10., also in fast zwei Monaten erfolgen soll! Und trotzdem erfolgte schon jetzt der Einzug ohne vorherige Ankündigung, geschweige denn eine Autorisierung meinerseits!
    Nach einer Fristsetzung, in der ich Maxxim die Gelegenheit gab den Betrag zurückzubuchen, habe ich die Lastschrift von meinem Girokonto letzten Freitag (09.09) zurückgebucht.
    Bei deren Geschäftsmodell rechne ich fast schon damit, dass ich eine Mahnung inkl. Rechnung für eine Rücklastschrift bekomme, trotz meiner Ankündigung der Rückbuchung..


    Lange Rede, kurzer Sinn:


    Zumindest die 72 ct, die ich nicht zurückbuchen konnte hat maxxim immernoch. Sie halten weiterhin am 31.10. als Portierungstermin fest, obwohl ich laut AGB's schon einen Monat früher gehen könnte.
    Seht ihr noch eine Möglichkeit Maxxim zur fristgerechten Portierung zu bewegen? Denn ich befürchte, solange die nicht einlenken, komme ich an meine Nummer nicht früher ran..


    MfG
    r_r