Re: Re: Kündigungsprobleme mit maxxim / Gebühren für Rufnummernportierung
Danke schonmal für eure antworten!
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Das ist nicht richtig. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Kündigung und endet exakt vier Wochen später, also am Samstag, den 1.10. Damit hast du die Kündigung zum Monatsende leider um einen Tag verpasst, der Kündigungstermin 31.10. ist somit korrekt.
§ 187 Abs. 1 BGB:
Den § kannte ich bisher nicht. Bei den Ergebnissen, die ich gefunden habe, begann die Frist immer am Tage des Zugangs (in diesem Fall also der 3.) zu laufen.
Sofern ich keinen anderen § finde, die die o.g. Auffassung stützt, habe ich in diesem Punkt wohl Pech gehabt.
ZitatOriginal geschrieben von GigaTom
Richtig. Darüber hinaus hast du Maxxim vermutlich bei Vertragsabschluss eine Einzugsermächtigung erteilt und das gilt natürlich auch für die Portierungsgebühr. Insofern wird Maxxim dir vermutlich Gebühren für die Rücklastschrift in Rechnung stellen, und das zurecht.
Das ist richtig, allerdings eine Einzugsermächtigung zur Deckung angefallener Gebühren. Die Einzugsermächtigung ist immer zweckgebunden, sonst könnte ein Unternehmen immer "wann es ihnen passt" Geld abbuchen. In diesem Fall war es aber nicht gerechtfertigt, da bisher noch keine Gebühren entstanden sind. Zumal hier wieder ein Punkt von deren eigenen AGB dagegenspricht, über den sie sich (mal wieder) hinweggesetzt haben:
ZitatAGB Maxxim, Ziffer VI. Nr. 4.
Bearbeitungsentgelte für sonstige Dienstleistungen sowie Entgelte, die bei Vertragsbeendigung entstehen, berechnet die MS Mobile in der Regel nach Erbringung oder mit der Schlussrechnung.
Die Rufnummernportierung ist eine solche (sonstige) Dienstleistung. Der Aufwand ensteht für das Unternehmen erst bei tatsächlicher Portierung. Daher gibt es keinen Grund, warum es schon jetzt und nicht (wie in deren eigenen AGB niedergeschrieben) nach Erbringung oder mit Schlussrechnung berechnet werden sollte.