Also ist das eher eine Formalität ?
Und es hängt davon ab wie das Gutachten aussfällt ?
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Also ist das eher eine Formalität ?
Und es hängt davon ab wie das Gutachten aussfällt ?
Moin, Moin,
ich habe mal ein paar Fragen zu o.g. Thema.
Ein Kollege ist einem anderem Auto aufgefahren, Haftpflichtschaden ist ja klar, aber....
Er hat eine VK Versicherung die seinen Schaden übernimmt, das Auto ist aber finanziert.
Er sagte, das die Versicherung einen Gutachter schickt und die Vers. dann direkt mit der Werkstatt abrechnet (Abtret.-Erklärung schon unterzeichnet, Gutachten wurde wohl auch schon gemacht). Ist halt Wochenende, keiner zu erreichen.
Nun hat er einen Brief vom Versicherer bekommen, das er eine Freigabe der Bank einholen soll und diese an die Versicherung schickt.
Fragen:
- Ohne Freigabe keine Reparatur ?
- Kann die Bank das verweigern ?
Danke !
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