Beiträge von miherbie

    wer ist ihr Arbeitger, die Studentenvermittlung, oder wer?


    Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten. Erst Netto auszahlen und dann
    nachträglich sich das Geld zurück holen, halte ich für bedenklich.



    Wenn ihr das Geld nicht zu schade ist, solb sie nächstes Jahr eine Erklärung abgeben und sich das Geld
    auf ihr Konto im Ausland erstatten lassen.


    Ich sehe keinen Grund weshalb -von wem auch immer - kein interner Jahresausgleich gemacht wird.

    ok, jetzt verstehe ich es


    wenn sie natürlich in einem Monat "zwei" abrechnet wäre es ok mit der LSt.
    Du hast aber auch Recht mit der Jahresberechnung. Normalerweise führt der Arbeitgeber
    am Ende des Jahres einen sogenannten internen Jahresausgleich durch. Er rechnet dann
    nochmal hoch und erstattet zuviel gezahlte Steuer bzw. behält sie ein.


    Die Steuererklärung für dieses Jahr kann sie allerdings frühestens nächstes Jahr abgeben. In der Regel laufen ab März die aktuellen Programme.


    Eine Auszahlung auf Dein Konto ist nur Theater. Sie müsste den Steueranspruch an Dich abtreten. Würde ich nicht machen


    Ich würde nochmal mit dem Arbeitgeber sprechen und ihm die Sitution erklären. Im August stehen die Zahlen ja fest. Er soll dann den internen Ausgleich machen und ihr
    das Geld auszahlen.

    mit wem wurde der Arbeitsvertrag geschlossen ?


    Wenn sie den Lohn von der Studentenabrechnungsfirma bekommen hat, sind sie auch
    verpflichtet die LSt abzuführen. Das ist gesetzlich geregelt.


    Bei dem Einkommen abzgl. der Freibteräge entsteht keine Steuer.


    bloß nicht zahlen

    bei dem Jahreslohn und abzgl. der gesetzlichen Freibeträge ( WK, SA ) dürfte gar keine
    Steuer entstehen.


    Die Lohnsteuer hat der Arbeitgeber vom Lohn einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber treuhänderisch verwaltet. Niemals wird sie an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Sehr merkwürdig das Ganze


    Die Lohnabrechnung sollte so aussehen


    Bruttolohn
    ./. Lohnsteuer (in Deinem Fall nicht )
    ./. SoziVers


    = Nettolohn


    Ich würde die 156,- € erstmal nicht zahlen.

    bei dem Jahreslohn und abzgl. der gesetzlichen Freibeträge ( WK, SA ) dürfte gar keine
    Steuer entstehen.


    Die Lohnsteuer hat der Arbeitgeber vom Lohn einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber treuhänderisch verwaltet. Niemals wird sie an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Sehr merkwürdig das Ganze


    Die Lohnabrechnung sollte so aussehen


    Bruttolohn
    ./. Lohnsteuer (in Deinem Fall nicht )
    ./. SoziVers


    = Nettolohn


    Ich würde die 156,- € erstmal nicht zahlen.