Hallo,
das mit der Portierung nur zum Vertragsende verstehe ich nicht, da die Info der BNA ja eindeutig anders lautet:
[Zitat Anfang]
" 2.1 Portierung vor Vertragsende
Nach § 46 Abs. 4 TKG kann nun der Teilnehmer jeder Zeit die Übertragung seiner zugeteilten Mobilfunkrufnummer verlangen. Eine Beendigung des bisherigen Vertrages ist für die Portierung der Mobilfunkrufnummer nicht mehr notwendig.
Zu beachten ist hierbei, dass bei einer vorzeitigen Portierung der Mobilfunkrufnummer der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter davon unberührt bleibt und Sie deshalb weiter verpflichtet sind, die Entgelte dafür zu entrichten. Hierauf hat der neue Anbieter vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen.
Der bisherige Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten aus seinem bisherigen Vertrag zu informieren und dem Endnutzer auf sein Verlangen eine neue Mobilfunkrufnummer zuzuteilen.
Die Portierung ist nur möglich, wenn folgende Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind:
Kundendaten
Bei Privatkunden Bei Geschäftskunden
Rufnummer Rufnummer
Name Name
Geburtsdatum Kundennummer beim abgebenden Anbieter
Kunden, die den Anbieter wechseln wollen, sollten deshalb vor der Portierung der Mobilfunkrufnummer beim alten Anbieter ggf. ihre Daten aktualisieren lassen.
Auch der Prozess der vorzeitigen Portierung einer Mobilfunkrufnummer nimmt etwas Zeit in Anspruch (ca. 7 Arbeitstage). Erst danach kann der Endkunde seine Rufnummer bei seinem neuen Anbieter nutzen." [Zitat Ende]
Was stimmt denn nun?
Danke für eine kurze RM,
Bimsi