Beiträge von Thomas

    Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten ("Negativzinsen") in Verträgen über Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten und von Klauseln zu Entgelten für eine Ersatz-BankCard und eine Ersatz-PIN


    Nr. 026/2025

    Urteile vom 4. Februar 2025 - XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23

    Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit vier Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden, dass die von verschiedenen Banken und einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klausen zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten unwirksam sind. Er hat in dem Verfahren XI ZR 161/23 außerdem entschieden, dass die von einer Bank gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für die Ausstellung einer Ersatz-BankCard und einer Ersatz-PIN unwirksam sind.



    https://www.bundesgerichtshof.…/2025026.html?nn=10690868

    Die Automaten der Sparda-Bank scheinen eine besondere Vorliebe für 200-€-Scheine zu haben. Bekam damals in Mannheim 2, jetzt in Wiesbaden wieder eine.


    Immer wieder eine Qual, so einen Schein wieder loszuwerden. …

    Ich habe Ende 2024 welche gesucht, so ruck zuck nicht zu bekommen.

    Während der Niedrigzinsphase hatten viele Banken ihren Kunden Negativzinsen berechnet. Die Verbraucherzentralen hielten das für rechtswidrig und klagten dagegen. Nun wird der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil fällen.


    Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox verlangten im Frühjahr 2022 rund 450 Geldinstitute in Deutschland von ihren Kunden solche Negativzinsen. Einige wurden bereits ab einem Guthaben von 5.000 Euro zur Kasse gebeten.


    BGH verhandelt mehrere Fälle

    Vorm Bankrechtssenat des Bundesgerichtshofs werden nun mehrere Revisionen der Verbraucherzentralen verhandelt, die sich gegen vier verschiedene Urteile richten. In allen vier Fällen konnten sich die Geldinstitute mit ihren Argumenten in den Vorinstanzen durchsetzen: darunter das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 20 U 16/22), das Oberlandesgericht Dresden (Aktenzeichen: 8 U 1389/21), das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 26 U 129/21) sowie das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 3 U 286/22).


    In seinem Grundsatzurteil wird der BGH nun höchstrichterlich entscheiden, ob Banken und Sparkassen grundsätzlich berechtigt sind, von ihren Kunden auch künftig Negativzinsen zu verlangen.

    Laut Mark Gurman von Bloomberg wird Apple einen neuen Veranstaltungs- und Einladungsdienst als Teil von iCloud starten.

    Dieser neue Service wird vom Kalender abweichen und bereits "in der kommenden Woche" eingeführt.

    Der Bericht beschreibt "Confetti" als "neue Art, Menschen zu Partys, Veranstaltungen und Meetings einzuladen".

    Laut Bloomberg zielt Apple seit Jahren darauf ab, die Kalender-App zu überarbeiten, und dies ist nur der Anfang dieser Bemühungen.

    Gurman fügt auch hinzu, dass diese neue "Confetti"-Einführung mit iOS 18.3 verbunden ist, das Ende letzten Monats für iPhone- und iPad-Benutzer eingeführt wurde.

    Das bedeutet, dass der Dienst jederzeit aktiviert werden kann.

    Gebrauchte Elektroautos verlieren rasant an Wert – und Teslas ganz besonders. Wer einen Stromer aus zweiter Hand sucht, kann inzwischen echte Schnäppchen machen. Doch für die Besitzer ist der Preisverfall bitter. …

    "Dass Elektrofahrzeuge diesen enormen Wertverlust verzeichnen, verdeutlicht die anhaltende Skepsis der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Blick auf gebrauchte Stromer", sagt Stefan Schneck von Autoscout24.

    Quelle:

    https://www.t-online.de/mobili…odelle-in-einem-jahr.html