Beiträge von Thomas
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Kann es daran liegen, dass ich nie etwas über ebay verkauft habe, und kein Verkäuferkonto habe? Eben nochmals überprüft, kann kein Paypal hinzufügen.
Kein Verkäuferkonto, aber (problemlos) Paypal hinterlegt.
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Heute
Leichtathletik-Europameisterschaften und Europawahl.
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Mal zur Info: Thema „warum 0172.. Nummer??“
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Bin ich hier richtig im Thread für den 5G-Ausbau von Telefonica in Deutschland, ich bin mir irgendwie unsicher

Mal ehrlich: Diskussionen um heimisches Ethernet und WLAN sind weit ab vom Schuss und gehören nicht zu Telefonicas Netzausbau. Können wir das also bitte lassen oder entsprechend verschieben? Danke
Zurück zum Thema bitte!

Diskussion zum Thema Ethernet, WLAN & Co abgetrennt und Richtung DSL geschoben.
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Dein verlinkten Thread (wie du) ohne Mail ins Abo.
Dann gab es dort ein Posting und für mich die Info vom Forum - alles ok.
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Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf sein früheres Büro im Bundestag.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies Schröders Klage ab und bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mai 2023. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Schröder war in der mündlichen Verhandlung in Berlin erschienen und hatte dabei betont, wie wichtig das frühere Büro mit mehreren Mitarbeitern, die vom Staat bezahlt wurden, für seine Arbeit als Altkanzler sei.
Das Verwaltungsgericht hatte eine Klage des Altkanzlers in der ersten Instanz abgewiesen, weil es keinen Rechtsanspruch auf Büro und Personal sah. Schröder ging jedoch gegen die Entscheidung in Berufung. Er berief sich auf das Gewohnheitsrecht und den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil auch seinen Vorgängern ein Büro finanziert worden war. Dieses Argument wies das Oberverwaltungsgericht nun zurück. Aus der seit Jahrzehnten gängigen Praxis leiteten sich "keine rechtlichen Wirkungen" her. Es gebe keinen Rechtsanspruch.


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PRESSEMITTEILUNG
Geldpolitische Beschlüsse6. Juni 2024
Der EZB-Rat hat heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte zu senken. Auf Grundlage einer aktualisierten Beurteilung der Inflationsaussichten, der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation und der Stärke der geldpolitischen Transmission ist es nun angemessen, den Grad der geldpolitischen Straffung zu reduzieren, nachdem die Leitzinsen neun Monate lang unverändert geblieben waren. Seit der Sitzung des EZB-Rats im September 2023 ist die Inflation um mehr als 2,5 Prozentpunkte zurückgegangen, und die Inflationsaussichten haben sich seitdem deutlich verbessert. Auch die zugrunde liegende Inflation hat sich abgeschwächt, was die Anzeichen verstärkt, dass der Preisdruck nachgelassen hat. Zudem sind die Inflationserwartungen für alle Zeithorizonte zurückgegangen. Die Geldpolitik hat dafür gesorgt, dass die Finanzierungsbedingungen restriktiv geblieben sind. Durch die Dämpfung der Nachfrage und die feste Verankerung der Inflationserwartungen hat dies maßgeblich zur Rückführung der Inflation beigetragen.
Zugleich ist der binnenwirtschaftliche Preisdruck angesichts des kräftigen Lohnwachstums nach wie vor hoch, auch wenn er in den letzten Quartalen etwas nachgelassen hat. Die Inflation dürfte bis weit ins nächste Jahr über dem Zielwert bleiben. Die jüngsten von Fachleuten des Eurosystems erstellten Projektionen für die Gesamt- und die Kerninflation wurden für die Jahre 2024 und 2025 gegenüber den März-Projektionen nach oben korrigiert. Die Fachleute erwarten nun eine Gesamtinflation von durchschnittlich 2,5 % für 2024, 2,2 % für 2025 und 1,9 % für 2026. Bei der Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel gehen die Fachleute von durchschnittlich 2,8 % für 2024, 2,2 % für 2025 und 2,0 % für 2026 aus. Sie erwarten einen Anstieg des Wirtschaftswachstums auf 0,9 % für 2024, 1,4 % für 2025 und 1,6 % für 2026.
Der EZB-Rat ist entschlossen, für eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen Ziel von 2 % zu sorgen. Er wird die Leitzinsen so lange wie erforderlich ausreichend restriktiv halten, um dieses Ziel zu erreichen. Die Festlegung der angemessenen Höhe und Dauer des restriktiven Niveaus durch den EZB-Rat wird auch in Zukunft von der Datenlage abhängen und von Sitzung zu Sitzung erfolgen. Seine Zinsbeschlüsse werden vor allem auf seiner Einschätzung der Inflationsaussichten vor dem Hintergrund aktueller Wirtschafts- und Finanzdaten, der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation sowie der Stärke der geldpolitischen Transmission basieren. Der EZB-Rat legt sich nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad fest.
Der EZB-Rat hat heute zudem bestätigt, dass er die Wertpapierbestände des Eurosystems aus dem Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) in der zweiten Jahreshälfte im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. € reduzieren wird. Der Abbau der PEPP-Bestände wird weitgehend nach den Modalitäten erfolgen, die beim Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) zur Anwendung kamen.
EZB-Leitzinsen
Der EZB-Rat hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte zu senken. Dementsprechend werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 12. Juni 2024 auf 4,25 %, 4,50 % bzw. 3,75 % gesenkt.
Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)
Die APP-Bestände verringern sich in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht wieder anlegt.
Der EZB-Rat wird die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere bis Ende Juni 2024 weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich wieder anlegen. Er wird das PEPP-Portfolio in der zweiten Jahreshälfte im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. € reduzieren und beabsichtigt, die Wiederanlage der Tilgungsbeträge aus dem PEPP zum Jahresende 2024 einzustellen.
Der EZB-Rat wird bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Portfolio des PEPP weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.
Refinanzierungsgeschäfte
Vor dem Hintergrund von Rückzahlungen der Banken im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte wird der EZB-Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte Kreditgeschäfte und ihre laufende Rückzahlung zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen.
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12 Monate später liegt der Durchschnitt bei etwa 98€.
Von Nordrhein-Westfalen 95,84€ bis Niedersachsen/Sachsen/Thüringen bei leicht über 100€.
Aktuell von Nordrhein-Westfalen 91,97€ bis Niedersachsen 96,18€.