Okay dann erstmal das Kleingedruckte lesen. Wenn die Selbstbeteiligung an den Bonus von Vodafone
rankommt gibt es ja wieder die Überlegung ob wir nicht doch die Portierung widerrufen und die Sache
abwenden. Womit noch immer nicht aus der Welt ist ob selbst dann nicht noch Klage von der Gegenpartei
erhoben wird wegen angeblichen Betruges. Also das ist keine Option meiner Meinung nach. Dann lieber
doch abwarten ob die wirklich aufs Ganze gehen. Ich denke das ist eine gute Einstimmung für Mutti auf
solche Sachen, wird nicht die letzte sein - wie ich schon geschrieben hab sind die Parteien doch sehr
zerstritten. Es wird noch zum Beispiel um Betriebs- und Renovierungskosten gehen...Ich freu mich drauf.
Nicht.
Beiträge von wolfgangn
-
-
Öhm sorry mostwanted aber deinen Beitrag verstehe ich nicht. Ich kenne mich absolut nicht mit diesen
Rechtsthemen aus. Heisst das die Erstberatung wird von der Versicherung nicht übernommen? Oder wenn
wir jetzt die Erstberatung von der Versicherung zahlen lassen darf erstmal ne ganze Zeit nichts passieren?
Ich dachte bis jetzt eine Rechtschutzversicherung zahlt meine Anwaltskosten, egal wann - ausser natürlich
ich habe vorsätzlich eine Straftat begangen :confused: -
Ich habe mit meiner Mutter diskutiert und sie fühlt sich erst besser wenn sie selbst beim
Anwalt war mit dem Brief der anderen Partei. Sie hat eine Rechtschutzversicherung, das
wusste ich bis jetzt nicht. Ich kann nochmal berichten was aus der Sache geworden ist
wenn es soweit ist.Nochmal vielen Dank für eure Meinungen und Antworten, das uns geholfen!
-
Genau die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Es wurden definitiv nichts von/für Frau D unterschrieben,
schon gar nicht mit Ihrer Unterschrift! Wie ich bereits geschrieben habe ist schon im ersten Gespräch
mit Vodafone darauf hingewiesen worden dass Frau K nicht der Anschlussinhaber ist, sondern Frau D!
Hier nochmal der original Ausschnitt aus dem Vertrag von Vodafone den Frau K unterschrieben hat, und
zwar NUR Frau K!EDIT: Hier der Link im 123Recht Forum, es hat schon jemand geantwortet - leider nicht so positiv wie hier

-
Zitat
Frau K´s Anschluss wird gekündigt Von wem eigentlich?
Hab gerade nachgefragt. Damals, als das Vertrauen zwischen beiden Parteien noch vorhanden war,
wurde meiner Mutter von Frau D ein Schreiben zur Unterschrift vorgelegt. Leider kann meine Mutter
nicht mehr genau sagen was das genau war, sie ist in solchen eben absolut hilflos und hat blind
vertraut. Ich gehe davon aus dass das die Portierung der vierstelligen Nummer zum Komfortanschluss
von Frau D war. Meine Mutter hat sonst nichts mit der Telekom geregelt, das hat alles Frau D erledigt. -
So hab jetzt den Brief des Anwalts bekommen. Liest sich doch ein wenig härter als ich das am Telefon
verstanden habe. Ich werde den Textanfang etwas verfremden ohne den Inhalt zu verändern, ich hoffe damit
kann ich ein auffinden durch eine Suchmaschine erschweren..
...
Un%$ere_Man&antschaft_hat-Ih$nen die Ruf-num-mer 06344-1243 zur Nutz-ung zur Ver_fügung ge$tellt. Der Anschluss wurd seites unserers Mandanten gekündigt und Ihnen die Nutzung untersagt. Im Rahmen der schriftlichen Untersagung überreichte unser Mandant Ihnen auch eine Kopie der Kündigungsbestätigung der DTAG vom 21/06/12. Die in der Kündigungsbestätigung enthaltenen Daten haben sie offensichtlich zur Veranlassung genommen zu lasten unseres Mandanten einen Portierungsauftrag zu erteilen. Aufgrund ihres Verhaltens ist meiner Mandantschaft ein erheblicher Schaden entstanden. Wir fordern sie auf den Portierungsauftrag unverzüglich zu widerrufen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das der Widerruf fristgebunden ist. Andernfalls sind wir gehalten unverzüglich gerichtliche Schritte gegen sie einzuleiten. Darüber hinaus sind wir gehalten wegen des Verdachtes des Betruges gegen sie Strafanzeige zu stellen. Wir fordern sie auf das Widerrufsschreiben und die Widerrufsbestätigung uns unverzüglich zur Kenntnis zu reichen.Wenn ich ehrlich bin kann das schon etwas Angst machen. Was ich nicht verstehe ist der angeblich "erhebliche Schaden"
von Frau D. Wir haben die Portierung der uralten vierstelligen Nummer 1243 meiner Mutter beantragt, die anderen beiden
sechstelligen Nummern von Frau D haben wir nicht angefasst. Gibt es nicht eigentlich eventuell sowas wie Gewohnheitsrecht nach
40 Jahren Nutzung? Alles in allem bin ich unschlüssig ob hier echt einfach abgewartet werden sollte. Es wurde allerdings auch
keine genaue Frist gesetzt. Bei meinem Anruf bei Vodafone wäre ein Widerruf auch jetzt nach fast zwei Monaten sofort möglich
gewesen laut Hotline, also eine Frist scheint da nicht zu verstreichen. -
Zitat
Irgendwie bereiten mir solche Thread-Themen immer wieder Besorgnis.
Du kannst mir glauben das auch ich sehr besorgt bin. Absolut "besorgt", sprich fertig
ist meine Mutter, hat sie doch in ihrem ganzen Leben noch kein Brief von einem Anwalt mit
solchen Anschuldigungen bekommen.ZitatIst die Portierung schon erfolgt oder soll sie noch erfolgen?
Für Vodafone ist der Portierungsantrag bei der Telekom erfolgreich gewesen. Der steht bei
Ihnen im System auf "okay" sagte mir der Herr von der Hotline. Also für die ist das Thema
erledigt. Wirklich portiert wird sie allerdings erst am 31.10.2013, erst dann läuft der Telekom
Vertrag aus. -
Ich habe heute nochmal bei Vodafone angerufen. Die Basispreisbefreiung ( 12 x 30 Euro ) ist an die Portierung
der Rufnummer gebunden. Ohne Portierung keine Befreiung, so hat man es mir am Telefon erklärt. Leider muss
ich bei Frau D von der tafferen Sorte Mensch ausgehen, hat sie doch gleich einen Anwalt für das Schreiben bemüht.
Eine Kopie des Schreibens ist schon unterwegs zu mir, wenn es da ist kann ich den genauen Wortlaut posten. Und
um welchen Streitwert geht es vor eventuellem Gericht überhaupt? Frau D hat keinen geldwerten Vor- oder Nachteil
durch den Widerruf der Portierung, sie könnte nur in einem Jahr die Nummer nutzen - wovon ich nicht ausgehe. Ihr
Recht ist es vielleicht, was mich sauer macht ist eben das sie damals meine Mutter bequatscht hat zu so einem Blödsinn
und jetzt noch sowas.. -
Zitat
Ist K die Nummer wichtig? -> Dann monetäre Einigung mit D
Nein, ist sie nicht. Die "temporäre" Nummer von Vodafone (die vielleicht permanent wird..) ist zwar 6-Stellig, aber leicht zu merken.
ZitatHätte sich W nur eher um K`s Anschluss gekümmert, das Konstrukt ist unklug gewesen.
Das ist allerdings wahr
Wäre ich damals mit einbezogen worden hätte ich niemals so einer bescheuerten Lösung zugestimmt.Okay dann werden wir jetzt Frau D antworten das sie bitte selber die Portierung widerruft. Vielleicht hat Mr.Cool recht
und die Nummer ist bereits aufgegeben und eine Portierung nicht mehr möglich.
Falls sie doch noch portieren kann bin ich auf die Reaktion von Vodafone gespannt. Die werden dann nachträglich
die Basispreisbefreiung in Rechnung stellen, weil dann das OKAY der Telekom auf einmal NOT OKAY im System wird.
Ist das überhaupt dann in Ordnung? Vielleicht hätten wir den Vertrag erst gar nicht bei Vodafone abgeschlossen, wenn
es nicht ein Jahr eine Basispreisbefreiung gegeben hätte? Können die dann überhaupt rückwirkend Geld verlangen?Gruß & Vielen Dank für eure Antworten
Wolfgang -
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin bei euch hier richtig und jemand von euch kann mir weiterhelfen. Ich habe eine rechtliche Frage.
Der Zusammenhang ist recht komplex, ich versuche es einfach zu erklären. Es geht dabei um ein Problem
das ich für meine alleinstehende Mutter, Frau K, lösen muss.
Frau K, 60 Jahre, hat ein Wohnhaus. Seit 40 Jahren ist sie bei der Telekom mit einem Festnetzanschluss
und der Nummer sagen wir 06344-1243.
Jetzt möchte Sie die unten frei gewordene Wohnung vermieten. Frau K ist in solchen Dingen nicht besonders fit
und lässt sich überreden dass der neue Mieter, Frau D, einen neuen Telekom Komfort Anschluss abschliesst.
Frau K´s Anschluss wird gekündigt und Frau D übernimmt die 1243 auf ihren neuen Komfortanschluss. Frau D
bekommt insgesamt drei Nummern. Zwei Nummern nutzt sie selbst (959596 und 959597), Frau K nutzt jetzt
ihre alte 1243 über diesen Komfortanschluss. Zur Nutzung dieser überweist Frau K monatlich 20€ an den neuen Mieter.Jetzt kracht es, Frau D möchte ausziehen. Sie kündigt den Komfortanschluss und in einem Brief stellt sie
Frau K die 1243 mit vier Wochen Frist „nicht mehr zur Verfügung“. Im Anhang zu dem Brief legt Frau D
die Kündigungsbestätigung zum 31.10.2013 von der Telekom.
Frau K braucht jetzt wieder einen Telefonanschluss. Sie ruft bei Vodafone an und erklärt ihre Lage. Vodafone
schlägt eine Rufnummernportierung der alten 1243 vor. Bereits am Telefon erklärt Frau K dass sie nicht
der Anschlussinhaber ist, wohl aber die Kündigungsbestätigung von Frau D hat. Vodafone schickt alles zu,
Frau K unterschreibt alles und Vodafone akzeptiert und gewährt die Basispreisbefreiung bis zum 31.10.2013.Frau D schreibt vier Wochen später einen Brief und spricht von Betrug. Sie fordert den Widerruf der Portierung
der 1243 Nummer. Nicht weil sie die Nummer selber nutzen möchte. Sie möchte Frau K schaden weil sie von
dem Bonus bei Vodafone weiss. Die beiden Parteien sind schon arg verzankt und jetzt geht es um jeden Euro.
Frau K ruft bei Vodafone an und erklärt die Situation. Vodafone schaut ins System und sagt
„Wir haben das okay für die Portierung von der Telekom, mehr interessiert uns nicht“. Wenn sie
die Rufnummernportierung widerruft fällt auch die Basispreisbefreiung weg. Das möchte Frau K natürlich vermeiden.Fragen:
Wer ist hier im Recht?
Hat Frau K wirklich einen Betrug begangen?
Die Kündigungsbestätigung wurde von Frau D ja freiwillig an Frau K zugestellt, die enthaltenen Daten wurden
nicht gestohlen oder ähnliches. Auch hat Frau K in guten Gewissen gehandelt und bereits bei Antragstellung
darauf hingewiesen dass sie nicht der Anschlussinhaber ist. Offensichtlich hat die Telekom der Portierung
zugestimmt ohne Frau D anzuschreiben oder ähnliches. Wie würdet ihr an Frau K´s Stelle handeln? Es geht
immerhin um knapp 360 Euro!Ich danke euch schonmal im Vorraus für eure Antworten..