Beiträge von MaRoediger

    @ alle, die Probleme bei der Portierung von Telogoc haben:
    Warum wendet Ihr Euch nicht direkt mit der Bitte um Unterstützung an die Bundesnetzagentur? Hilfe wurde doch schon verschiedentlich von dort aus angeboten, falls es Probleme mit der Freigabe gibt!
    Zögert damit nicht zu lange, denn eine erfolgreiche Portierung ist auch an Fristen gebunden. Für den Fall, daß die Portierung nach Kündigung/Insolvenz erfolgt, habt Ihr einen Monat Zeit dafür, danach ist die Nummer (unwiderruflich) weg.
    Nachdem meine Portierung beim ersten Mal von Telogic wegen angeblicher Unterschiede in den Inhaberdaten (die es tatsächlich nicht gab) abgelehnt wurde, habe ich sofort Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingelegt. Zwei Tage später war die Portierung durch.


    Zum Thema "generelle Insolvnzsicherheit von Prepaidguthaben":
    Das ist eine sehr intresante Frage, die im Grunde darin besteht, ob diese Beträge durch den Anbieter treuhänderisch für den Kunden verwaltet werden und erst Zug um Zug nach Leistungserbringung in das Eigentum des Telekommunikationsanbieters übergehen - oder ob es sich bei jeder Zahlung um einen eigenständiges Rechtsgeschäft handelt, indem man klar definierte Leistungen im Vorhinein zahlt und der Anbieter dafür Leistungen schuldet. Ist letzteres der Fall, würde aus meiner Sicht das Prepaiguthaben in die Insolvenzmasse fallen und der Anbieter dem Kunden damit Leistungen schulden, an deren Erfüllung er ggf. letztlich gehindert ist.
    Damit wäre die Kohle - zumindest vermutlich zum großen Teil - hinüber.
    Man müßte das nochmal tiefer erörtern, aber ich befürchte, daß Letzteres der Fall ist.


    Man ist aus meiner Sicht deshalb immer gut beraten, sein Guthaben nicht ins Uferlose aufzustocken, sondern knapp zu halten!

    @ istephan:


    Da Telogic aufgrund der erneut im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens angeordneten Sicherungsmaßnahmen nicht mehr Herr im eigenen Hause ist, dürfte sich der vorläufige Insolvenzverwalter bei dem Wunsch querstellen, die genannten 1.400 Nummern ohne Zahlung des Portierungszolles freizugeben. Vermutlich werden ihn diese 35.000 Euro im Zusammenhang mit der eigenen Gage brennend interessieren....

    @ iStephan:
    Nach meiner Kenntnis beträgt das Mindest-Stammkapital einer GmbH in Deutschland nach wie vor 25.000 Euro. Was Du meinst, ist die Regelung, daß bei mehreren Gesellschaftern jeder mindestens 25% seiner Einlage zu erbringen hat, wobei insgesamt mindestens 12.500 Euro (=50% des Stammkapitals) eingezahlt sein müssen.
    Das Mindest-Stammkapital bleibt aber dennoch 25.000 Euro.
    Wurden bisher z.B. nur 12.500 Euro eingezahlt, verlangt der Insolvenzverwalter im Falle eines Insolvenzverfahrens jedoch die restlichen Einlagen von den Gesellschaftern ein.
    Im Übrigen ist es verboten, Auszahlungen auf das Stammkapital an die Gesellschafter zu leisten.

    Zitat

    Tatsache, es lebt noch ein bißchen . Eigentlich wollte ich Solomo endlich für tot erklären lassen, aber nun sind wohl doch nicht alle Kriterien für den Hirntot erfüllt .


    Ich bin mir gar nicht mehr so sicher, ob das Kriterium des Hirntodes ein geeignetes zur Feststellung des kompletten Ablebens ist.
    Manchmal habe ich selbst bei Wesen, die noch munter umherlaufen, den Eindruck, daß das Hirn bereits tot ist... :eek: :D :p

    Zitat

    Die persönliche Haftung des Geschäftsführers ist ohne Zweifel ein interessantes Szenario - gibt es eigentlich ein Rechtshilfeabkommen mit Kanada? Der Herr Karl-Heinz Schreiber hat sich doch 10 Jahre lang widersetzt ^^


    Im konkreten Fall würde sich eher die Frage nach Dänemark stellen... LOL


    Zitat

    Bonitätsbeurteilungen durch Bürgel, Hoppenstedt (nicht Opa Hoppenstedt) und


    Vielleicht wars doch Opa Hoppenstedt - genug Zündstoff dürfte doch in der hiesigen Angelegenheit liegen! :-)
    Bürgel? Sind das die mit den Makkaroni? (Du mußt nicht drauf antworten! :-P)


    Zitat

    Und am heutigen Feiertag 1.11. erscheinen 2 Genios-Firmendossiers zu Telogic (24 bzw. 44 Euro teuer)...


    Das nenne ich Geschäftssinn! Die kreisenden Geier werden erst nach Zahlung an den Kadaver gelassen! Das hat man sich vermutlich bei Telogic abgeguckt?! ;-)

    @ iStephan:


    Ja, ja, die Abnötigung von Portierungszöllen kann unter gewissen Voraussetzungen natürlich als Schaden angesehen werden. Gar keine Frage!


    Aber was sagst Du jenen, denen ein solcher Schaden Wurst ist und die nur gewährleistet wissen wollen, daß sie die Nummer mitnehmen können?


    Im Falle der Fristen ist das novellierte TKG aus meiner Sicht eindeutig. Wer nicht binnen 123 vor oder 30 Tagen nach Vertragsende seinen Willen zur Rufnummernmitnahme formgerecht dargelegt hat, verwirkt sein Recht!


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    Eventuell kann man auch einfach verlangen, für den Fall der Deaktivierung mit Kündigungswirkung die Nummer unbefristet bereitzuhalten und nicht an E-Plus zu übertragen wenn das nicht vom Kunden erlaubt ist. Immerhin ist es eine Sondersituation.


    Ich kann im TKG beim besten Willen keine Lücke finden, durch die man eine solche Situation pressen könnte. Möglicherweise könnte die vorliegende Situation ein Grund dafür sein, eine solche Lücke zu schaffen. Nur wer von den Portierungswilligen will sich denn die nächsten 2 bis X Jahre damit beschäftigen? Im schlimmsten Falle ist er am Ende ein Held (auch Märtyrer genannt), aber durch seine Nummer telefoniert schon seit gleicher Zeit ein anderer? Stelle Dir nur mal vor, es wäre der GF von Te-Unlogic oder ein Ghost, der uns vor langer Zeit unter dem Pseudonym "solomo#dev" erschienen ist. Wäre das dann nicht ein Grund, sich zu erschießen? LOL


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    Das wird doch sicher monetäre Gründe haben wenn Telogic es gerade nicht so macht wie o2 ..


    Der Grund dürfte schnell gefunden sein: Abkassieren, bis der Arzt kommt... (oder welchen Beruf der promovierte Mann hat mit dem langen Doppelnamen hat.... :-)
    Wer weiß, welche Leichen die Kameraden von Telogic noch im Keller hatten (wie z.B. offene Steuern, Sozialabgaben etc.), die - offen - sofort zur persönlichen Haftung des GF führen könnten...

    iStephan:

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    und dem Kunden somit zumuten, an einen Vertrag gebunden zu sein, der ihm nichts bringt, aber als Schaden den selbst zu tragenden Portierungsaufwand zumutet?


    Darauf kann man ganz leicht antworten:
    Nein!
    Der Kunde kann doch bei Nichterfüllung des Vertrages durch den "Partner" (im Zweifel sogar fristlos) kündigen und ist damit sofort frei. Im vorliegenden Prepaid-Fall kann er sogar ohne Grund jederzeit kündigen. Insofern wäre er durch diese AGB nicht benachteiligt.


    Und da sind wir wieder bei der Abnötigung von Portierungszöllen, wo wir beide ja nun absolut übereinstimmende Auffassungen haben.


    Mir ging es doch nur darum, daß kein Kunde, der seine Nummer (nun noch) mitnehmen will, daran gehindert werden könnte, weil möglicherweise der Vertrag schon vor mehr als 30 Tagen geendet hat...

    Im Zweifel würde ich das Schreiben zunächst an die Faxnummer von Telogic senden:
    0231/87800699
    und ausdrücklich an den Insolvenzverwalter, Herrn RA Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger,
    adressieren. Parallel natürlich auch per Post:
    Herrn RA Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
    Königswall 21
    44137 Dortmund.


    Wenn die direkte Faxnummer noch gefunden wird, kann man es nochmals hinterhersenden.