Beiträge von snixx!

    Ich bestelle Bücher prinzipiell nur noch bei buecher.de und zwar unabhängig vom Wert der Bestellung, da alle Artikel ohne Versandkosten zugestellt werden.


    Man sollte aber auch so konsequent sein und auch die teuren Bücher dort kaufen, so dass buecher.de auch etwas verdienen kann :D


    Die Lieferung erfolgte bisher immer innerhalb von 2 Werktagen.

    Hallo,


    ich überlege gerade, welche Option (City, Local, Mobile) ich bei einem o2 Genion Duo-Vertrag wählen soll.


    Mir ist nicht ganz klar, ob ich die Optionen nur nutzen kann, wenn ich in das o2-Netz eingebucht bin oder ob diese auch beim D1-Roaming verfügbar sind.


    Bezüglich der City-Option steht in der o2-Preisliste: "Gilt in Deutschland für aus dem Mobilfunknetz von O2Germany geführte Gespräche [...]". Ich interpretiere dies so, dass die City-Option nur genutzt werden kann, wenn das Handy in das o2-Netz eingebucht ist. Eine ähnliche Einschränkung gibt es bei den Optionen Local und Mobile offensichtlich nicht, daher sollten diese Optionen auch beim D1-Roaming verfügbar sein.


    Ist meine Interpretation korrekt?



    Gruß
    snixx!

    Zitat

    Original geschrieben von maestro
    Rechtsauffassung?


    Bitte erklär mir, wills auch wissen. Interessiert mich, da ich nur positive Erfahrungen gemacht habe...


    Ich habe bei Foto Walser im Frühjahr eine Digitalkamera gekauft, die meine Erwartungen bei weitem nicht erfüllt haben. Zudem war das Verbindungskabel zum TV defekt.


    Aus diesem Grund habe ich bereits nach 2 Tagen um Rücknahme der Kamera gebeten. Foto Walser zog mir bei der Rückabwicklung pauschal 10% des Warenwertes vom Kaufpreis ab, da die Kamera bereits benutzt war und neue Batterien eingelegt werden mussten. Lt. einer Mitarbeiterin von Foto Walser ist diese Vorhergehensweise bei dieser Firma üblich.


    Die Firma beruft sich auf den Absatz 5.5 der AGBs, der in diesem Fall jedoch im krassen Gegensatz zum § 357 BGB steht, der "Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung" nicht vorsieht, "wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist." Genau dieser Sachverhalt liegt hier IMHO vor.


    Der Abzug von pauschal 10% ist keinesfalls rechtmäßig. Leider hat sich trotz mehrer Reklamation (auch direkt an den Geschäftsführer) niemand von Foto Walser zu diesen Praktiken geäußert. :flop:

    Zitat

    Original geschrieben von boener
    vielleicht gibt's ja statt Grundgebührbefreiung Tankgutscheine o.ä.


    Es ist noch abenteuerlicher als Tankgutscheine :)


    Der Besteller erhält einen Handy- und Warengutschein im Wert von € 450,00 €. Für diesen Betrag kann er sich im Handy-Shop ein oder mehrere Handys aussuchen. Der Kaufpreis wird natürlich vom Gutscheinwert abgezogen.


    Jetzt wirds lustig :D:


    <Zitat>
    vom dem Restguthaben bestellen wir für Sie, was Sie wollen. Aus beliebigen Shops in Deutschland. Lieferung an Sie - Rechnung an uns. Schreiben Sie uns einfach Ihre Wünsche. (Shop-Adresse, Bestellnummern und Preise). Der Gutschein kann bis 25.12.2002 zu beliebigen Teilen eingelöst werden.
    </Zitat>


    Gruß
    snixx!

    Re: Antwort von Focus online


    Zitat

    Original geschrieben von Quitschie
    Hallo hyper2,


    habe auch so eine Karte erhalten und mich deswegen mal an die Redaktion von Focus online gewandt, um mehr darüber zu erfahren. Hier die Antwort:


    [...]


    Was hat den Focus online mit S/// zu tun? Mir würden ja viele Leute einfallen, die ich diesbezüglich fragen würde, aber Focus online?!?