Annahmeverweigerung
upps,
ich sehe das mal so:
Die Wahrscheinlichkeit diesen ! Versendern mal so eine Einwilligung gegeben zu haben, ist doch recht unwahrscheinlich.
Aber das muss jeder selber beurteilen können!
Und sollte für den unwahrscheinlichen Fall tatsächlich so eine Forderung eingehen, wird es diesem Versender doch sicherlich schwer fallen, die notwendigen Beweise vorzulegen.
Und ein Beweis dafür kann nur eine schriftliche Einverständniserklärung gegenüber genau DIESEM Versender sein!
Ich persönlich sehe also keine größere Problematik in der Rücksendeaktion. Die Herkunft der Adressen aus Adresshandel ist einfach viel zu naheliegend.