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Hallo,
ich bin auch unzufrieden, am 11.12. bestellt, gleich bezahlt, aber Ware bis jetzt nicht erhalten.
Ich hoffe doch mal, dass ich nun das Geld nach meienr Mail zurückbekomme, ohne das ich die Ware erst annehmen und zurücksenden muss, denn jetzt ist Weihnachten vorbei (wofür ich's gebraucht hätte).
Wenn sich das nun auch noch verzögert, werde ich überall in den Preisvergleichen eine negative Bewertung abgeben um andere Kunden vor soetwas zu warnen. Klar, preiswert war's, aber dann muss - wenn man schon ungewöhnlich lange zur Lieferung braucht - wenigstens die Kommunikation stimmen.
Ich bekam jedoch weder jemanden ans Telefon, noch eine Antwort auf Mails oder ein Fax.
Flatty
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Oft haben die TOnerkartuschen aber einen Chip, der dem Drucker auch nach Befüllen sagt, die Kartusche sei leer.
Such mal bei Ebay, da gibts oft Sets MIT einem solchen Chip, der dann getauscht werden muss.
Gruß
Flatty
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Und wenn es umgelegt wird, dann mit 11% der Einmalkosten auf die Jahresmiete (also etwas weniger als 1% pro Monat).
Gruß
Flatty
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Hallo Sascha,
noch zwei Anmerkungen:
1. Die Widerrufsbelehrung muss sich DEUTLICH vom Rest der AGB hervorheben, das ist bei Dir nicht in ausreichendem Maße gegeben
2. Du hast die Bagatellklausel nicht drin: Wenn der Wert der Ware 40 EUR übersteigt, trägst Du die Versandkosten.
Gerade Punkt 2 führt dazu, dass Du den Kunden nicht ordnungsgemäß belehrt hast, dadurch die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und der Kunde ein quasi unendliches Widerrufsrecht hat. Punkt 1 ist eher als Abmahnungsfänger geeignet.
Also besser ändern!
Bezgl. der "Unfreien Sendungen" schließe ich mich sotel an: Das sollte da so nicht drin stehenbleiben, da es auch Ziel einer wettbewerbsrechtl. Abmahnung werden kann. Besser irgendwo außerhalb der Belehrung das Thema ansprechen. Das sicherste ist ohnehin die Musterbelehrung aus der BGBInfoVO.
Gruß
Flatty
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Jepp. Blockiert werdei ch ja, da ich überholen möchte. Und die Überholabsicht zeige ich außerorts rechtmäßigerweisemit Schall- und Lichtzeichen an. (Ausnahmen bei Blendgefahr)
Flatty
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Zitat
Original geschrieben von Gericom02
Und was war am Ende mehr wert, das Guthaben oder deine Kosten um es zu bekommen?
Ist das nicht egal?
Es geht hier primär um's Prinzip. Aber es gibt auch Leute die haben mehr als nur 2-3 Karten, da macht das schon was aus, das Geld ausbezahlt zu bekommen.
Flatty
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Bei Ebay einfach verwarnen, die regen sich schon!
Ansonsten nach 1 Woche Frist O2 per Mail mitteilen, dass die Karten icht mehr in Deinem Besitz ist, Daten der neuen Besitzer nennen. Dann können die selbst entscheiden, ob sie sperren oder nicht.
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Danke für die schnelle Abwicklung!
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Naja, viele Länder:
Italien, Großbritannien, Irland, Schweden, Dänemark, Australien und Hong Kong.
Finde ich mager...
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Nein. Es geht nicht. in 99% der Fälle überträgst Du eine sog. Dienstekennung. Ist diese nicht "Sprache", so wirst Du nicht zu Flat-Tarifen abgerechnet. O2 schließt die Nutzung für Datenverbindungen explizit aus.
Gruß
FLatty