Experte corrigo AG
Sehr geehrter Merlin,
erlauben Sie mir noch einen fachlichen Kommentar, wie ihn alle Kunden der corrigo AG erfahren:
Der Verzicht auf die sogenannte "Chefarztbehandlung", die im Tarifsinne regelmäßig eine wahlärztliche Behandlung ist, ist nach meiner fachlichen Überzeugung keine gute Wahl. In Konzepten der corrigo AG wird es derartige Änderung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und besonderer Beratung des corrigo-Experten geben.
Das Problem ist hierbei weniger der Verzicht auf den Wahlarzt (Wobei im Ernstfall immer ein Experte eine bessere Wahl ist) selbst, sondern vielmehr die vielfach geänderte Abrechnungsmethode. Oft besteht in Tarifen ohne Wahlarzt auch Regelleistungen hinsichtlich der Abrechnungsmethode. Es gilt also nicht mehr die Gebührenordnung für Ärzte. Somit ist der "Privatpatient" stationär auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen versichert. Und das war regelmäßig nicht Sinn des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung.
Die Erfahrung der corrigo AG ist, dass die wenigstens Kunden dies noch wünschen, nach dem Sie es vernünftig durch einen corrigo-Experten erläutert bekommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Willems