Amazon weiß wohl auch nicht, was sie wollen. Gerade wurde ein Film mit FSK18 aus meiner Leihliste verschickt. Muss ich nicht verstehen.
Beiträge von sin-4711
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Ist das 535 eigentlich hell genug, um es auch als Navigationsgerät benutzen zu können?
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Zitat
Original geschrieben von quiltin
Allerdings habe ich bereits das Recht dieses Handy zu benutzen, denn ich habe dafür gezahlt.Und genau da irrst du, es sei denn, du hast den handelsüblichen Straßenpreis bezahlt ohne weiteren Bundlevertrag. Dir steht das Handy erst zu, wenn auch der Vertrag dementsprechend geschaltet ist, denn dadurch erwirbst du sozusagen das Handy, denn der Kaufvertrag des Handys ist der zeitgleiche Abschluss eine Mobilfunkvertragesbzw. die dementsprechende Freischaltung durch den Händler bzw. die Annahme des Providers.
ZitatDie einzige Vertragsbedingung, damit ich dieses Handy bekomme ist der Abschluss eines Mobilfunkvertrages. Dieser Vertrag wurde abgeschlossen, nur noch nicht vollzogen, was in diesem Fall aber vollkommen nebensächlich ist.
Les dir die Vertragsbedingung nochmal durch, denn diese kommt nicht durch Zuzahlung deinerseits zustande, sondern durch die Freischaltung des Mobilfunkvertrages, der weitere Kosten beinhaltet.
Aber beharre weiter auf deiner Meinung, viel Erfolg dabei. Ich bin raus Guten Rutsch

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Wenn du das Anspruchsdenken hast, das dieser Spruch immer gültig wäre, dann ist das deine Sachen und deine Entscheidung. Der Kunde hat nicht immer recht, nur weil er denkt, das er König ist. Es ist immer eine Sache, wie man das ganze angeht und du forderst etwas ein, was dir (noch) nicht zusteht.
DU sagst selber, das der Vertrag noch nicht geschaltet ist (so habe ich dich zumindest verstanden), das auch schon bezahlte Handy steht dir allerdings erst dann zu, wenn der Vertrag auch geschaltet ist, denn sonst würdest du ja einen Gegenwert bekommen, der dir nicht zusteht.
Und zum Thema Lagerware, ein freier Händler hat oftmals Probleme, gerade bei Appleprodukten, diese in gwünschter und bestellter Menge zu bekommen, denn zuallererst bekommen die großen die Ware, sprich Apple, Gravis, Media Saturn Holding, MediMax und Konsorten und dann erst die freien Händler. Sie können also teilweise nicht, wie sie wollen.
Und zum Thema Warenwirtschaftssystem, mal ein kleines Beispiel, auf Lager sind 5 Geräte, aber 10 Leute bestellen, solange aber die Vertragsunterlagen nicht eingegangen bzw. bearbeitet sind und der Vertrag geschaltet ist, bleibt der Warenbestand auf 5, obwohl 10 Bestellungen vorliegen (denn es gibt ja Personen, die bestellen, aber senden die Unterlagen nicht ein oder werden vom Provider abgelehnt), also wird solange nichts geordert, bis feststeht, das die Ware auch benötigt wird. Ist eine gänige Praxis, um Lagerüberberstände zu vermeiden.
Ich spreche nicht für Handytick, sondern aus Erfahrung, wie Warenwirtschaft logischerweise funktioniert (gibt natürlich Firmen, die das anders handhaben).
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Zitat
Original geschrieben von quiltin
Und aus meiner persönlichen Erfahrung noch ein guter Tipp: "Der Kunde ist König, IMMER!!!"Nein, ist er nicht, er hat nur den Anspruch, es zu sein, auch wenn er diesen nicht erfüllt. Ein Kunde, der sich wie ein König benimmt, wird diesem nicht gerecht.
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Manchmal denke ich, das bei manchen Autofahrern proportional zur Größe des Autos etwas anderes ((über)lebens)wichtiges schrumpft.
Gerade heute wieder, eine verkehrsberuhigte Straße, Tempo 30, mit diesen künstlich verengten Straßen, es ist dunkel und kalt. Ich fahre die Straße entlang, passiere meine verengte Stelle und fahre in eine nicht übersichtliche Kurve (mit 30) und auf der Gegenfahrbahn schießt ein dunkler BMW auf mich zu (auf jeden Fall schneller wie 30), das Straßenhindernis auf seiner Seite scheint ihn nicht zu stören, ich reagiere noch gerade so, Lichhupe, Hupe, Vollbremsung (auch bei 30 sehr intensiv) und rege mich natürlich auf, zeige auch angedeutet, aber sichtbar den Scheibenwischer (verständliche Geste), mein Gegenüber zeigt diesen auch und regt sich auf, warum ich ihn anhupe, hinterm Steuer ein älterer Herr unter 50 (weiteres erspare ich mir hier). Er fühlt sich warum auch immer im recht.
Bin nun die ganze Zeit am Überlegen, ob ich den *********** anzeigen soll, aber irgendwie denke ich, zum einen bringt es nichts und zum anderen habe ich ja auch eine Beleidigung ausgesprochen (eben den Scheibenwischer). Einfach zum k****n
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Zitat
Original geschrieben von flashhawk
Geht das schon wieder los...
Irgendwann muss er ja zum Inventar gehören.

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Klingt super, die Garantie kann ich dann auch in Deutschland "einfordern" oder müsste im Fall der Fälle das Gerät nach Frankreich zurück (bei meinen nicht vorhandenen Französischkenntnissen ein graus
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Gibt es sonst irgendwelche Einschränkungen, wenn man das Gerät von Amazon Frankreich bezieht. Find ich schon heftig, das a) die Dual.Sim Variante nicht überall erscheint und b) das DS in Frankreich günstiger ist als die einfacher Version in Deutschland.
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Wie immer eigentlich. Bestellung, Statusmitteilung wie immer ohne Probleme, die Abholung wie immer recht schnell erledigt, obwohl angeblich noch der Vertrag aktiviert werden musste (habe noch nicht mal 5 Minuten gewartet) und wie immer ist eurer Verkaufsraum sehr "kühl" gehalten ;).
Und wie immer, ich werde wieder bei euch bestellen, wenn ich was benötige und ihr ein dementsprechendes gutes Angebot habt :top: