Ich bin im Öffentlichen Dienst angestellt, mein Arbeitgeber hat einen Rahmenvertrag mit o2, dessen Inhalt mir jedoch derzeit nicht bekannt ist.
Wäre das eine Vorausetzung die mir die Berechtigung für die Inanspruchnahme dieses Angebots erteilt?
Wenn ja, was wäre als Nachweis erforderlich?
Dank & Gruß
Nysch