Beiträge von Dantius

    Mein Vater ist 70+ und dieses Jahr an Lungenkrebs erkrankt und er hat über die Monate stark abgebaut. Viel Unterlagen habe ich nicht gefunden, er zahlt meiner Meinung nach die monatliche Tarifgebühr ab. Es wurde ein Dauerauftrag bei der Bank dafür angelegt. Er hatte mir das Ganze in die Hand gedrückt... er wollte dass ich es zurückschicke.


    Endergebnis ist nun also: Sparhandy will das Gerät nicht und Vodafone sagte in der Regel sei es nach 24 Monaten ja sowieso seins, bzw. in diesem Fall wenn er die Raten an das Inkassobüro bezahlt hat. Und korrekt, die haben mich auch an das Inkassobüro verwiesen.


    Danke für eure Antworten.

    LG

    Ich habe mich parallel bei Vodafone erkundigt - erstaunlich netter Facebook-Chat dort. Habe dort auch diese Auskunft erhalten. Wenn die Raten abbezahlt sind, gehört es ihm.


    Bei Sparhandy war die Info, dass sie auf die AGBs verweisen und da stand eben das obige. Er hatte wohl um die 250.- € bezahlt an Sparhandy bei Vertragsabschluß.


    Danke.

    LG

    Guten Tag,


    ich habe eine ganz allgemeine Frage. Mein Vater hat vor 1,5 Jahren über Sparhandy ein Vodafone Smart XL Boost Vertrag inkl. Iphone abgeschlossen.

    Nun liegt das Ganze beim Inkasso.


    Nun zahlt er die restlichen 6 Monate bei einem Inkassodienstleister (Paigo) , was er nun auch in Raten tut.


    Allerdings kam jetzt die Frage auf, wohin er das gebrauchte Handy schicken muss? Dazu konnte jetzt keiner etwas sagen. Bei Sparhandy.de ist dazu nichts zu finden. Ich habe versucht Informationen für ihn zu bekommen, aber tu mich selbst schwer.


    In den Sparhandy AGBs steht:


    V. Lieferung; Eigentumsvorbehalt

    1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.
    2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bzw. der GeräteEinmalzahlung im Eigentum der powwow.


    Die damalige Einmalzahlung hat er an Sparhandy geleistet und ansonsten monatlich an Vodafone gezahlt. In den Vertragsunterlagen steht aber auch nichts bei Vodafone. Nun frage ich mich, ob jemand Informationen hat ob und bis wann er das Gerät zurücksenden muss?


    Danke.

    Grüße

    Danke für eure Antworten.


    Ich hatte von einem o2 User auch folgendes bekommen:


    "O2 hatte bei mir selbst bei Haftbefehl und Insolvenz den Vertrag nicht gekündigt. Das hat dann letztendlich der Insolvenzverwalter gemacht, weil ich die Verträge definitiv nicht mehr benötigt hatte. Habe danach sogar ohne Probleme einen neuen Vertrag bei 1&1 abschließen können."


    Grüsse.

    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Ja und? Was sollen denn die sonst in den AGBs rein schreiben -wir nehmen nur Leute die überschuldet sind? :D


    Hast Du meinen editierten Beitrag gesehen?


    Naja, ich hab einfach Angst, dass die mir kündigen, das will ich schlichtweg nicht. Kann aber vermutlich die VA nicht vermeiden. :-(

    Ich hatte von solchen Fällen im Internet gelesen, dass Leuten die Postpaidverträge gekündigt worden sind nach Abgabe einer solchen EV / VA.


    Erfahren müssten sie doch davon, da ja in den AGB steht:


    Telefónica Germany ist berechtigt, den unter 3.7 genannten Unternehmen
    („Auskunfteien“) zum Zwecke der Bonitätsprüfung Daten
    über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung der beim Anbieter
    abgeschlossenen Verträge (z.B. Vertragsgegenstand, Name, Anschrift,
    E-Mail-Adresse, Zahlweise und Bankdaten) zu übermitteln und zu
    Beginn und im Laufe des Vertragsverhältnisses Bonitätsauskünfte von
    dort zu erhalten.


    Gruss


    PS: In einem anderen Forum fragte ich auch bereits nach und da kamen Aussagen wie:


    "Schon ein VB kann ausreichen für eine Kündigung von Verträgen, da ja die Bonität nicht mehr gegeben ist"


    oder:


    "Möglich ist auch, dass der Anbieter einen Vertrag an die Schufa meldet. Dann wird der Anbieter darüber informiert, wenn die Schufa Neuigkeiten, wie eine Abgabe der Vermögensauskunft, von dir hat. Was der Anbieter mit dieser Information macht weiß ich nicht, auch nicht, ob er sich für solche Fälle ein Kündigungsrecht in seinen AGB vorhält oder nicht. Vielleicht steht das auch im Vertrag und nicht in den AGB.


    -


    MEINE Frage: Daher frage ich mich, wenn ich den Vertrag weiter normal erfülle, wieso dann gekündigt werden sollte?


    ANTWORT:
    Weil du noch gar nicht wissen kannst, ob du den Vertrag weiter normal erfüllen kannst und ob der Anbieter das auch so sieht.


    Wie jeder Kreditgeber gehen sie in Vorleistung. Mit jedem Telefonat geben sie dir einen Kredit. Wenn sich deine Kreditwürdigkeit rapide ändert, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihr Geld nicht mehr bekommen. Stell dir vor dein Konto wird auf Basis der Vermögensauskunft gepfändet und Abbuchungen gehen deswegen zurück. Dieses Risiko ergibt sich eben, wenn deine Finanzen schief hängen.


    Mit etwas Glück passiert gar nichts, mit weniger Glück bietet man dir einen Prepaidvertrag an, mit ganz wenig Glück kannst du den Vertrag selber in einen Prepaid-Vertrag umwandeln und wenn es schlecht läuft wird dir einfach gekündigt. Ich würde proaktiv versuchen den Vertrag in einen Prepaid-Vertrag umzuwandeln.


    ---


    Was haltet ihr davon?

    Moment, das geht in die total falsche Richtung!!


    Also ich versuche es anders:


    1. Ich habe einen Laufzeitvertrag mit Handyoption bei o².


    2. Ich gebe vermutlich im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (hat NICHTS mit o2 zu tun) dann eine Vermögensauskunft (früher EV) ab.


    ICH vermute, dass o² mir dann meinen Vertrag aufkündigt, sobald sie erfahren, dass ich eine Vermögensauskunft abgeben musste.


    So verständlich hoffe ich.