Beiträge von lared

    Ja und wenn dann noch Vollmond ist, kann man sogar Zeitung lesen. Ganz schön hell ist es in solchen Nächten.
    So etwa stelle ich mir die Helligkeit am Tage auf dem Pluto vor, der ja mal der entfernteste Planet (nun ein Zwergplanet) in unserem Sonnensystems war.
    Aber falsch, Wikipedia sagt:
    Die Sonne beleuchtet den Pluto 164-mal so hell, wie der Vollmond die Erde.
    Das hätte ich nicht gedacht.

    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    ...
    "Heisses Wasser kühlt in frostkalter Luft stärker ab als kühles Wasser "


    Glaubt es, oder glaubt es nicht - der Schneefall wird recht dicht ;)


    Hier mal ein Zitat aus der deutschen Version:

    Zitat

    Die uneingeschränkte Aussage, wonach heißes Wasser schneller gefriert als kaltes Wasser, ist jedoch falsch, da der Mpemba-Effekt nur in speziellen thermodynamischen Systemen auftritt.


    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Mpemba-Effekt



    EDIT:
    Danke aber für die (für mich neue) Info!

    Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    "seit nunmehr 10 Wochen ist bekannt, ...

    Ich würde ein konkretes Datum einsetzen, etwa "seit spätestens 03. September 2017 ist dem Vermieter bekannt ..."


    Angabe der beabsichtigten Mietminderung nicht mit ca. und/oder Prozent, sondern konkret in Euro und Cent. (würde ich hier im TT aber nicht kundtun).


    Rechnung des Handwerkers mit der Miete verrechnen ist keine gute Idee (androhen kann man es aber). Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen würde ich mit der Miete verrechnen.
    Sollte der Vermieter die Handwerksrechnung bestreiten, kommst du schnell in Mietzahlungsverzug und ab einem Betrag von 2 Monatskaltmieten droht eine fristlose Kündigung. Auch ein späteres Gerichtsurteil zu deinen Gunsten würde die Handwerksrechnung erst mit Datum des Urteils rechtskräftig machen.

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    Nicht vergessen deine Anschaffungen von der Miete abzuziehen! ...

    Nein, auf keinen Fall!
    Die Miete muß weiterhin bezahlt werden. Von der Miete darf nur die von DIR angesetzte Mietminderung einbehalten werden. Dazu brauchst du noch nicht mal die Zustimmung des Vermieters, solltest ihn aber schriftlich darüber informieren. Falls es den Vermieter zu hoch sein sollte, kann er sich mit dir darüber einigen oder dagegen klagen.
    Die Kosten für deine Mehraufwendungen solltest du mit Quittungen den Vermieter in Rechnung stellen. Ein eigenmächtiges verrechnen mit der Miete ist im allgemeinen ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter.
    Ja, ich weiß, daß viele Mieter dies so handhaben und solche Dinge von der Miete gleich abziehen. Ist aber so nicht rechtens und man will doch den Vermieter nicht unnötige Angriffspunkte bieten.


    Nachtrag:
    Aufrechnung im Mietrecht

    Zitat

    Original geschrieben von schon immer hier
    Da man diesbezüglich bisher nichts von Dir liest: kann es sein, daß Du zu geizig für mieterverein/rechtsberatung bist ?


    Beim Mieterbund mag es solche und solche geben. Ich war mit meinem örtlichen Mieterbund nicht zufrieden. Nur allgemeine Beratung und nicht speziell auf meine Probleme eingegangen. Schreiben an den Vermieter wegen Übersendung von Kopien der Betriebskostenabrechnung, wurden auch noch mit 5€ pro A4 Seite* berechnet. Bei ~70€ Jahresgebühr sollte dies eigentlich inclusive sein. Außerdem ist man für mindestens 2 Jahre gebunden. Aber dafür ist die (sehr politisierte!) Mieterzeitung gratis.


    Man muß ja nicht unbedingt gleich Vollmitglied werden, sondern einige bieten auch eine Kurzzeit-Mitgliedschaft für einmalig 13 Euro an. Allerdings darf man dann nicht an den Wahlen teilnehmen.


    Das Duschverbot würde ich schon ernst nehmen, denn es dient der Schadensbegrenzung. Der Vermieter hat allerdings auch die Pflicht den Schaden zeitnah zu beheben, soll heissen binnen Tagen und nicht Wochen oder gar Monate. Die Zeit ohne Duschmöglichkeit natürlich mit Minderung der Kaltmiete quittieren und den Vermieter eine Frist von 5-10 Tagen setzen, mit Androhung selbst ein Handwerker zu beauftragen und die Kosten später vom Vermieter zurück zu fordern.



    EDIT:
    * Beitrags- und Gebührenordnung