Du willst deinen Schrottkarren doch nicht
mit meiner Luxuslimousine vergleichen![]()
undlaufganzschnellweg
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Du willst deinen Schrottkarren doch nicht
mit meiner Luxuslimousine vergleichen![]()
undlaufganzschnellweg
DFB-Team will "Turnaround" gegen Spanien schaffen
https://www.zdf.de/nachrichten…tar-2022-spanien-100.html
Der Mann mit dem Geldkoffer ist schon unterwegs ![]()
https://www.zeit.de/sport/2022…ans-regenbogenfarben-fifa
was für Versager unsere glorreiche elf
An meinem Billigheimer ist ne Warnlampe die fehlenden
Reifendruck anzeigt
Beachtest du die Warnlampe nicht leuchtet nach 2-3 Tagen
eine zweite Warnlampe auf
schaust du in der Bedienungsanleitung was das für eine Fehlermeldung
ist steht da „sofort anhalten Werkstatt aufsuchen“ mehr nicht
erhöhst du den Reifendruck gehen alle zwei Warnmeldungen aus.
Man kann alles übertreiben
Was du und ich finden ist Wurst
Nicht nur von den Umständen es kommt erstens darauf an
1-was wurde vereinbart (Mietvertrag)
2-was sagt der Gesetzgeber (BGB und andere)
3-bestehende Urteile
lesen ist auch nicht so deine stärke
verdrehe bitte meine Postings nicht
des weiteren bin ich da raus
Ach was für ein Schxxs mir ist es Wurst ob einer Schwul Lesbisch
Schwarz Weis Gelb was gibt’s noch? ist. Geht mir am Axxsch vorbei
JEDER soll nach seiner Fasson glücklich werden
So jetzt erstmal nach BR anrufen
da geht jetzt keiner ans Telefon die
sitzen alle vorm TV
Ob der Lappen nun vom Vermieter oder Mieter ist
sagt @ area58653 nicht da muss er mal sich deutlicher
ausdrücken
ich warne nur vor der Pauschalen Aussage Teppichboden
ist Mietersache
Jetzt fliegen die Fetzen! Nach der 1:2-Blamage der Deutschen gegen Japan am Mittwoch zum Start der WM gingen die Spieler verba.................................
https://www.msn.com/de-de/spor…0b90f4558bab70238bff73ac0
Auf geht’s Jungs gebt es euch
Ihr habt nichts Besseres verdient
PS
Danke fürs verschieben
Wenn man in einer Wohnung 15 Jahre gewohnt hat und selbst als Mieter für das Abwohnen des Teppichs verantwortlich ist, dann ist es selbstverständlich das man ihn auf eigene Kosten erneuern lässt.
Auch mit dieser Behauptung wäre ich vorsichtig
nur so zum Beispiel
Der Anspruch des Mieters ergibt sich aus § 535 Abs. 1 BGB. Danach trifft dem Vermieter die Pflicht die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Auswechslung eines alten, abgenutzten Teppichs (vgl. Amtsgericht Erfurt, Urteil vom 05.09.2008, Az. 2 C 1306/07).