Um hier das Thema noch abzuschließen: die Rufnummernportierung zu
Congstar hat geklappt, wenn auch mit leichter Verzögerung.
Da mein Vater,
Inhaber eines recht betagten Samsung Galaxy S4, kurz vor der
Portierung in den Urlaub fuhr, konnte ich die Aktivierung nicht
selbst „beaufsichtigen“.
Die Micro-SIM hatte
ich vor seinem Urlaub in den entsprechenden Schacht auf der
Geräterückseite gesteckt.
Keine Ahnung, woran
es gelegen hat: am Tag der Portierung klappte die Einwahl in das
Telekom-Netz auf jeden Fall nicht!
Zwei Tage später
bat ich dann telefonisch darum (seine Partnerin hatte zum Glück ihr
Iphone dabei), den Sitz der SIM nochmals zu überprüfen und auch in
den Android-Einstellungen eine manuelle Netzsuche zu starten.
Zumindest lief es
dann nach ca. 20 Minuten rumprobieren.
Die Methode über
Congstar (Wechsel von Geschäftskunde zu Privatkunde) klappt
zumindest gut und relativ schnell online, wenn die richtigen Daten
(siehe auch Post #2 von Guthaben) eingegeben werden (Rufnummer,
Firmenbezeichung und Kennung des vorherigen Anbieters).
Alternativ scheint
wohl auch der Weg über Aldi Talk erfolgsversprechend zu sein, weil
dort ebenfalls die Eingabe von Geschäftskundendaten möglich ist.
Siehe hier:
https://media.medion.com/cms/m…-zu-ALDI-TALK-08-2022.pdf
Allerdings muss das
Formular dann noch ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und
versendet werden. Da klappt der Portierungsantrag über Congstar doch
einfacher, weil online gleich alle Angaben gemacht werden können.
Wir hatten in der
Zwischenzeit auch eine Eingabe bei der Bundesnetzagentur gemacht.
Allerdings war die Antwort für unseren konkreten Fall wenig
hilfreich bzw. wären die Maßnahmen deutlich aufwändiger und teurer
gewesen (zumal es ja doch – siehe oben - reibungsloser geht!)
Hier nur die
wesentlichen Punkte der Antwort:
- der
Mobilfunkanbieter sind grundsätzlich verpflichtet,
Rufnummernmitnahmen zu ermöglichen
ABER:
- Anbieter seien
nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren, sondern legten die
Voraussetzungen für eine Rufnummernmitnahme selbst fest
- Portierung sei nur
möglich, wenn die Angaben beim alten und neuen Anbieter identisch
seien. Anmerkung von mir: damit ist wohl auch der Kundentyp gemeint
- Kunden müssen
ggf. Ihre Daten vor der Rufnummernmitnahme beim alten Anbieter
aktualisieren lassen. Das heißt unter Umständen dann auch, dass ein
Geschäftskundenvertrag vorher in einen Privatvertrag umgewandelt
werden muß; entweder vorher beim
alten Anbieter umschreiben lassen oder aber Portierung in einen
Geschäftskundenvertrag beim neuen Anbieter und danach Umschreibung
in einen Privatkundenvertrag
- Die Anbieter seien
angehalten, darauf zu achten, dass die Kunden identisch seien (Kunde
dem die Rufnummer zugeteilt ist und Kunde, der die Portierung
beauftragt hat)
- ein Rechtsanspruch
auf Übertragung der Zuteilung bestehe nicht
Anmerkung von mir:
zum einen kann ich
verstehen, dass hier sichergestellt werden soll, dass es sich um die
gleiche Person (die einer Rufnummer zugeordnet ist) handelt: bei
abgebendem als auch bei aufnehmendem Anbieter.
Zum anderen wirkt
das dargelegte Vorgehen der Bundesnetzagentur doch recht umständlich,
wenn die Person hinter einer Firma offensichtlich dieselbe
(Privat-)Person darstellt: was ja letztendlich mit spezifischen (nicht unbedingt frei zugänglichen) Daten
wie Kundennummern + genauer Firmenbezeichung bei der
Portierungsanfrage sichergestellt werden soll.