Beiträge von Knowbody

    Habe hier drei gebrauchte Handys zum Verkauf stehen:


    1. Panasonic EB-GD90 in dunkelblau
    meines Wissens nach voll funktionstüchtig aber der Akku ist ziemlich schlapp, das Gerät selber ist kaum abgenutzt und sieht eigentlich aus wie neu. Ladegerät ist auch dabei.


    2. Motorola V600
    Gebrauchsspuren, aber Zustand noch okay. Vodafone Hardware- und Software Branding, Kamera defekt und die ein oder andere Taste funktioniert nicht immer. Ladegerät und Bedienungsanleitung wären auch dabei.


    3. Siemens C35
    leichte Gebrauchsspuren, Farbe auf den Softkeys recht stark abgenutzt. Akku leider ziemlich schlapp meines Wissens nach und Gerät verträgt sich nicht mit allen Karten, zeigt oftmals "Kartenfehler" an. Ladegerät wäre dabei.


    Würde die Geräte einzeln aber auch im Paket verkaufen, preislich gesehen so 10 € für jedes Gerät, komplett für 25 €. Versand käme dann noch dazu. Wer an meiner Seriösität zweifelt bekommt mein ebay-Profil auf PN-Anfrage mitgeteilt.


    Bei konkretem Interesse werde ich das entsprechende Gerät auch nochmal einem Funktionstest unterziehen...

    Wahrscheinlich macht es dann mehr Sinn den Menüpunkt: "Bereinigung" auf den Wert "Keine" zu stellen, eigentlich müssten SMS dann ja bis zur Begrenzung des Speichers gespeichert werden. Bei mir tauchen jedenfalls bei über 50 gespeicherten SMS und MMS keine Schwierigkeiten auf...

    Vielleicht nur mal kurz zur rechtlichen Beurteilung:


    Sobald du dein V600 ohne Vertrag gekauft hast gilt alleine Kaufvertragsrecht, d.h. die §§ 631 BGB finden keine Anwendung. Sobald ein Mangel des Geräts vorliegt i.S.d. § 434 BGB (dürfte bei einem selbständigen Abschalten des Geräts wohl vorliegen), kannst du nach § 437 Nr.1 BGB i.V.m. § 439 BGB Nacherfüüllung verlangen. In § 439 BGB ist dieses Recht näher umschrieben und es heißt dort:


    "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."


    Dieses Dir zustehende Wahlrecht ist nur in dem Fall eingeschränkt, in dem die Beseitigung des Mangels oder die Neulieferung für den Verkäufer mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (dürfte hier wohl kaum der Fall sein denn der Verkäufer kann ja wiederum bei seinem Lieferanten Rückgriff nehmen).


    P.S.: Mein Tipp: Wenn du im Internet bestellt hast steht dir nach den §§ 312 d, 355 BGB ein Widerrufsrecht zu, dem Händler also mit Widerruf drohen (evt fristgebunden 2 Wochen wenn ordnungsgemäße Belehrung), dann müssen die Leistungen wieder ausgetauscht werden, der Händler erhält das defekte Handy zurück und du deinen Kaufpreis. Er wird zwar argumentieren dass du das Handy beschädigt hast, das wird er aber wohl nicht beweisen können (Beweislast trifft Ihn wenn du das Handy privat erworben hast), so dass du ein ordentliches Druckmittel hast!


    Grü0ße, Knowbody


    P.S.: Das Fernabsatzgesetz gibt es in der alten Form nicht mehr, es ist in das BGB integriert!

    Laut Betriebsanleitung (Vodafone V600) beträgt der SAR-Wert 0,57 W/kg, der SAR Höchstwert gemäß den entsprechenden Richtlinien für das V600 soll laut Betriebsanleitung 2,0 W/kg betragen.


    Grüße,


    knowbody