Der Schmarotzer wird dir von einem gehackten Paypalaccount aus eine Zahlung schicken, damit du ihm die Ware sendest. Schließlich bist du Ware und Geld los, wenn der andere Paypalnutzer den Mißbrauch nachweisen kann.
Beiträge von Dauerposter
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was allerdings beides einen korrekten zusteller voraussetzt.
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Risiko, Risiko!

Kostnix gab es im Juni auch von einem renommierten TT-Händler mit Einmalzahlung. Kommt sicher wieder mal...
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Ist das wirklich eine Klausel direkt von VF?
Kann ich mir nicht so ganz vorstellen.
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Zitat
Original geschrieben von drueckerdruecker
Ist das Vermutung oder Tatsache? Was könnte man denn daran finden oder sich davon versprechen eine eventuell günstige Sofortkaufmöglichkeit zu eliminieren? Ich hätte eher vermutet, daß es immer noch Leute gibt mit der Hoffnung, daß sie dieses und jenes allgemein begehrte Objekt letztendlich tatsächlich für'n Appel und'n Ei bekommen könnten. Denkbar wäre auch, daß Leute einfach ein letztendlich nutzloses Erstgebot abgeben, um seitens Ebay über Verlauf oder nahendes Auktionsende informiert zu werden, ohne das mit der Beobachtungsfunktion selbst tun zu müssen. Aber nur, um anderen einen günstigen Sofortkauf zu vereiteln?
Zeitgewinn, um später den SK wahrzunehmen (Gebot zurückziehen)
Eigene Auktionen pushenm indem man günstige SKe eliminiert.
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Problem mit Google
Google hat gestern oder heute mal wieder gebastelt.
Seitdem werden mir immer diese selbstvervollständigten Sucheingaben angezeigt, was ich nicht will, da ich lieber die gespeicherten Formulardaten des Firefox angezeigt bekommen möchte.
Deshalb hatte ich in den Google-Einstellungen bisher diese Suchhinweise auch ausgeschaltet. Seit dem Google Instant Update finde ich diese Möglichkeit nicht mehr.
Instant selbst ist ausgeschaltet.
Any ideas?
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Auch ganz ohne den Paypal-Mist und einen etwaigen Verstoß gegen eine Versandabrede würde der Verkäufer hier in die Röhre schauen.
Er muss im Bestreitensfalle nachweisen können, die Ware an DHL übergeben zu haben. Und das geht bei einem Päckchen nunmal nicht durch Urkundsbeweis, da bräuchte er schon einen Zeugen.
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Warum zwei Briefe in einen Umschlag?
Die beiden Kündigungen kann man bequem in einem Dreizeiler unterbringen.
Und natürlich holt man sich zum Eintüten einen Zeugen oder macht zumindestens deutliche Fotos.
Dann würde die Besätigung des Zugangs der einen Kündigung zwingend auch den Zugang der weiteren Kündigung nachweisen...
Und: Natürlich hätte es dann auch heißen können "Keine Kündigung zugegangen". Das hätte es in der aktuellen Konstellation doch genauso. Den Fehler hast du gemacht, weil du ein Einschreiben Einwurf gewählt hast.
Zur Vollstreckung: Wieviel ist denn dein Rechner wert, oder sitzt du gerade im Internetcafe?
Ich kenne einige Fälle von unter "Hartzler" firmierenden Leuten, die in Sachen Lebensstil von einem Durchschnittsverdiener beneidet würden. Es wäre also zu kurz gedacht zu meinen, Schuldnerstatus Hartz IV sei gleichbedeutend mit Titel und Vollstreckung machen keinen Sinn mehr.
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Die Sache wird von Seiten Mobilcoms bzw. dessen Geldeintreibern sicherlich bis zum Ende durchgezogen. Für die ist das an der Tagesordnung.
Und für dich sieht es auch nicht wirklich gut aus, da du den Zugang der Kündigung wohl nicht nachweisen können wirst.
Hier hast du dir ins eigene Fleisch geschnitten, zwei Briefe verschickt zu haben.
Das Problem liegt darin, dass du leider am falschen Ende gespart und die Kündigungen als Einschreiben Einwurf versendet hast. Die Schlamperei der Post diesbezüglich (Blanko-Ausfüllen der Einwurflisten bereits vor Antritt der Zustelltour um Zeit zu sparen) ist bereits seit einigen Jahren gerichtsbekannt.
Von daher ist ein Einwurfeinschreiben in Sachen Zugangsnachweis nicht mehr viel mehr wert als ein einfacher Brief...
Da fällt mir eine kuriose Entscheidung eines der Münchener Landgerichte ein, der Richter war der Ansicht, angesichts der geringen Verlustquote existiere sogar beim einfachen Brief ein Anscheinsbeweis für den erfolgten Zugang.
Du könnstest noch die Deutsche Post AG wegen Vertragsverletzung auf Freistellung von den Mehrkosten verklagen
