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Beiträge von Dauerposter
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1&1 hat hinsichtlich vorzeitigem Erlöschen des Widerrufsrechts mindestens schon einmal obergerichtlich "eins aufs Maul bekommen".
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Preisfrage 1: Wann ist ein Dauerschuldverhältnis mit 24+ Monaten MVLZ wohl von beiden Seiten vollständig erfüllt?
Preisfrage 2: Inwiefern erklärt der Verbraucher hier seinen ausdrücklichen Wunsch auf (vorzeitige) vollständige Vertragserfüllung?
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Viellleicht ist er auf der Suche nach dem unsperrbaren Nummernkreis...
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§ 312b IV BGB passt hier aber nicht. Ein typischer Anwendungsfall wäre etwa ein Girovertrag der im Wege des Fernabsatzes geschlossen wird. An einen solchen schließen sich dann typische Folgevorgänge an, etwa Ein- oder Auszahlungen (im Wege des Fernabsatzes), über die dann weder gesondert nach fernabsatzrechtlichen Vorgaben zu informieren ist noch in deren Rahmen jeweils ein Widerrufsrecht besteht.
Bei der Verlängerung eines Vertrages handelt es sich aber nicht um einen typischen Folgevorgang. Dafür fehlt es schon an der Typizität der ersten Vereinbarung. Eine VVL steht wenn dann knapp alle 2 Jahre an und ist kein klassischer Folgevorgang. Mobilfunkverträge werden häufig auch überhaupt nicht verlängert. Zudem berührt die Vereinbarung einer VVL als Einigung über die Änderung eines bestehenden Vertragsverhältnisses auch die erstmalige Vereinbarung in ihrem Bestand.