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Original geschrieben von eisi
Wobei ja unbestreitbar darlegbar wäre, daß die Mängel ja schon vorher auftraten.
Daher sollte das doch zumindest grundsätzlich kein Problem sein, oder?
Für die kaufrechtliche Seite müsste nachgewiesen werden, dass der Mangel bereits bei Übergabe an den Käufer vorhanden oder zumindestens schon angelegt war.
Zudem ist ein Annahme des Geräts durch LG als Hersteller im Rahmen der Herstellergarantie nicht gleichzusetzen mit dem Anerkenntnis eines Sachmangels durch den Verkäufer (es sei denn, der Fernseher wurde auf ausdrükliche Anweisung des Verkäufers oder durch ihn selbst zur Überprüfung zum Hersteller weitergeleitet).
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Re: LG Plasma nun das 3 mal Defekt, was tun`?
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Original geschrieben von SteMa
wir haben uns im September 2008 einen LG Plasma zugelegt, 2 mal war dieser bereits über LG in Reparatur.
Ich denke mal das der Rücktritt vom Kaufvertrag wohl nicht so leicht zu realisieren ist oder?
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Wenn die ersten beiden Reparaturen nicht beim Verkäufer Medianess veranlasst worden sind, dann sieht es mit Rücktritt schlecht aus.
Vor allem wird es dann schwierig, dem Verkäufer generell einen Sachmangel am Gerät nachzuweisen.
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Das "Vorpreschen" von D1 im Download ist für mich nicht so recht nachvollziehbar...
Da müsste sich in den letzten Wochen schon sehr viel bei D1 getan haben, bei den 1.8er HSDPA-Nodes die die kürzlich noch hatten.
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Die BB-Sauce für die Nuggets kommt von Develey...
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Original geschrieben von Metzger80
Das Gesetz sagt ganz klar, dass der Händler die Rücksendekosten zu tragen hat, wenn der Warenwert der Rücksendung über 40 EUR liegt.
Amazon kann es gut und gerne als "Kulanz" bezeichnen, aber sie sind gesetzl. dazu verpflichtet.
Ganz so klar ist das nicht, seit der Neufassung des § 357 BGB können dem Vebraucher auch bei einem Warenwert der zurückzusendenden Sache >40€ die Rückversandkosten auferlegt werden, wenn die Ware im Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs noch nicht bezahlt ist.
Da die Auferlegung der Rückversandkosten m.E. aber auch für diesen Fall ausdrücklich sein muss, Amazon in seinen AGB dem Verbraucher aber die Rückversandkosten nur für den Fall Warenwert <=40€ auferlegt, sollte das bei Amazon ohnehin nicht greifen.
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es sind nach wie vor 2-3 tage verzug.
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Ist das nicht ein Trugschluss?
Wie soll denn das gesuchte Programm an die gesuchten Dateien rankommen und deren Speicherort anzeigen, wenn sich genau an dieser Stelle der DVD noch Kratzer befinden?
Oder soll das Programm nach dem Auschlussprinzip vorgehen?
Bei ebay ist wohl was im Busch, seit heute Nacht werden in der Artikel-URL auch die Kategorien mitaufgeführt.
Also taugt http://downforeveryoneorjustme.com/ doch nichts, oder hast du es auch mit Alice bzw. Vodafone probiert?
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Kenn ich 
Dort hieß es: just for you.
Da ich aber weder über Alice-DSL noch mobil über Vodafone draufkam, traute ich der Seite nicht wirklich.
Ausfall war nur wenige Minuten.
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Ist ebay.de für euch auch unerreichbar?
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Original geschrieben von xxt
Heute kamen insgesamt 6 Euro. Ich benutze die EM Karte als meine normale Handynummer. Da hatte sich einiges angesammelt.
Dann lässt die Sperre auch nicht mehr lange auf sich warten 