Beiträge von Dauerposter
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Original geschrieben von Eldschi
Ich hätte erwartet, dass aufgrund der AGB dieser Fa. mit der expliziten Bestätigung/Annahme der Bestellung ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Kann man (bzw. die Fa.) diesen dann dennoch anfechten?Genau dafür ist das Institut der Anfechtung ja gedacht. Sie beseitigt eine an sich vebrindliche Willenserklärung, egal ob bereits ein Vertrag zustandegekommen ist oder nicht.
Auch drhart sollte sich nicht so sicher sein: Wird noch angefochten, resultiert daraus u.U. sowohl ein dinglicher Herausgabeanspruch als auch ein bereicherungsrechtlicher Rückabwicklungsanspruch.
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Hier die Angebote für MUC:
http://www.mediamarkt.de/ma/weltgroesster_media_markt/
Derzeit überlastet...
300 DVDs je 5€
Nikon D40 + Nikkor 18-55mm AF-S DX 249€
LG 42 LF 2500 LCD 599€Wenn das alle Eröffnungsangebote sein sollen wäre das ziemlich lächerlich.
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Über die KBO geht es nur zwei Wochen lang, danach über die 1000, steht so in der KBO. Finde gerade meine Congstar SIM nicht, solange rufe ich die 1000 nicht an

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Gilt auch für VSK.
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Komische Geschichte das Ganze. Was ist eigentlich aus der angekündigten "Riesenüberraschung" zum Jahresanfang geworden?
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Wenn du diesen Thread rechts oben unter "Dieses Thema durchsuchen" mal mit "Gutschrift" durchsuchst, wirst du recht schnell feststellen, dass das "Saubermannimage" schon lange wegen solcher Probleme gelitten hat.
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Zitat
Original geschrieben von christian682
Bei mir stand der 10% Gutschein nicht drin - Ging aber trotzdem

Dann ist diese Quelle für unsere Zwecke sinnlos. Typisch ebay - nichts Halbes, nichts Ganzes...