Das kann natürlich auch sein.
Nach meiner Erinnerung wurde die damals sogar von den Chinesen per Hand abgetippt ![]()
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Das kann natürlich auch sein.
Nach meiner Erinnerung wurde die damals sogar von den Chinesen per Hand abgetippt ![]()
Habe es schon mit Klicktel-CDs von 1999, 2002 und 2004 vergeblich probiert.
Ich meine aber, dass man sich schon immer aus elektronischen Medien austragen lassen konnte (unabhängig von einem Eintrag in gedruckten Medien).
Moin,
suche zu Recherchezwecken jemanden, der ein älteres (2010 oder jünger) gedrucktes Telefonbuch von Fürstenfeldbruck hat.
Bitte dann Kontaktaufnahme via PN. Danke!
Die Frage ist doch viel mehr, ist der Brief überhaupt von der Polizei? Oder ist er vom Anbieter melango.de?
Fraglich ist auch, ob Nr. 6 einen Bruder hat ![]()
Seit wann hat Arcor/VF im Privatkundenbereich statische IPs?
Ist doch die übliche Vertragsfallenscheisse. Es ist kein (entgeltlicher) Nutzungsvertrag zustandegekommen. Daher besteht auch kein Anspruch des Seitenbetreibers auf Zahlung eines Entgelts.
Also: Derzeitigen Zustand der Webseite dokumentieren (Ausdrucken, Zeugen hinzuziehen). und aussitzen, bis Post vom Gericht kommt. Wenn das der Fall ist, ab damit zum Rechtsanwalt.
Ob man dort die Phantomgeschichte vom Stapel lässt oder nicht, muss er für sich entscheiden.
Ich würde es nicht tun, da so oder so kein Zahlungsanspruch besteht.
Die IP-Daten sollten damit nicht relevant werden, wenn sie nicht ohnehin längst gelöscht sind. Also dürfte die Phantomgeschichte folgenlos bleiben.
Aber ganz helle ist dein Bruder wohl nicht :confused:
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Leider hat es wohl meine Micro-SIM zerrissen (hatte nach Portierung eine Twincard bekommen).
Vermutlich gibt es keinen Weg, an eine Ersatz Micro-SIM zu kommen?
Hab die Zweitkarte nun nochmal mit neuem Adapter auf normale SIM-Größe getestet. Wird leider in keinem Handy mehr erkannt.
ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
Wenn du das tatsächlich getan hast und keine Antwort in Form einer Zurückweisung der Forderung kam (was ich aber beides mit Verlaub stark bezweifele) hättest du afaik einen vollstreckbaren Titel in der Hand und könntest damit direkt zum Gericht(svollzieher) gehen.
Ein Mahnbescheid für sich allein kann nie einen vollstreckbaren Titel darstellen.
Da wird wohl an Deutschlands bestem Datennetz 2012 gefeilt ![]()