Zitat
Original geschrieben von Nase
Obwohl ich an eBay die Rückmeldung gesendet habe, dass ich mein Recht auf Widerruf fristgerecht in Anspruch genommen habe, habe ich jetzt zwei Verwarnungen von ebay erhalten.
Hat jemand ein ähnliches Problem?
Gruß
Nase
dito
Hab an ebay zurückgeschrieben und hab folgende Antwort bekommen:
Hallo Herr XXX,
vielen Dank fuer Ihre Nachricht zu der von Ihnen erhaltenen Zahlungserinnerung. Mein Name ist Rico XXXXXX.
Wir bitten Sie, sich mit Ihrem Verkaeufer in Verbindung zu setzen, in dem Sie auf die Nachricht des Verkaeufers antworten.
Beachten Sie bitte: Wenn Sie sich nicht aeussern, wird vom System eine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels veranlasst.
Bei der Erinnerung an einen nicht bezahlten Artikel wurde von Ihrem Handelspartner eine Erinnerungs-E-Mail veranlasst, um bei einem moeglichen spaeterem Nichtzustandekommen der Transaktion eine Gutschrift beantragen zu koennen. Es handelt sich hierbei um einen automatischen Prozess. Die Mahnung und Verwarnung werden abhaenging davon, was fuer einen Grund der Verkaeufer waehlt, veranlasst.
Bitte haben Sie Verstaendnis, dass wir leider aus systemtechnischen Gruenden keinen Einfluss auf eine moegliche Verwarnung durch den Verkaeufer haben. Falls der Verkaeufer Sie tatsaechlich unberechtigt verwarnen laesst, koennen Sie natuerlich zum gegebenen Zeitpunkt Einspruch erheben.
Ich freue mich, Herr XXXXXXX, dass ich Ihnen mit diesen Informationen geholfen habe.
Ist ziemlich dehnbar das Ganze. Am liebsten würde ich dem VK eine negative reinwürgen ohne auf ebay zu warten