Beiträge von JurTech

    @ T-bold47


    Leider hast Du die wenigen Informationen nicht oder zumindest nicht vollständig gelesen.


    In der vorliegenden, aktuellen Sache ging es nie um eine "Klageandrohung mit Streitwert von 200.000 DM".


    Vielen Dank für Deine profunden Praxisratschläge, die mir als jahrzehntelangem Praktiker wahrhaftig weiter geholfen haben.
    Als gehobener Dienst verfügt man natürlich über profunde juristische Praxiskenntnisse um dem (vergleichsweise) höheren Dienst auf die Sprünge helfen zu können.
    Diese weit verbreitete Einstellung des gehobenen Dienstes hatte ich nicht bedacht. Entschuldige bitte!


    Vodafone hat ausweislich der von Merlin bezeichneten Quelle in der Tat keine Abmahnung erhalten.
    Vodafone ist sogleich verklagt worden.
    Einer Wette bedarf es daher gar nicht.

    @ BigBlue007


    Schön, dass für Dich bereits Fakt ist, was ausweislich der journalistischen Quelle realiter noch überhaupt nicht beurteilt werden kann.


    Emotionale Mutmaßungen helfen hier ebensowenig weiter wie Deine unbewiesene Behauptung bzgl. Herstellerinformationen, die in diesem Fall Rechtsabteilungen betreffen, in denen Du ausweislich Deiner Äußerungen garantiert nicht arbeitest.


    Vollkommen unsinnig ist indessen zu behauten, man könne gegen diesen oder jenen leichter vorgehen.
    Negative Feststellungsklagen als uU äußerst wirksame Verteidigung kann jeder erheben.


    Dass irgendwelche Leute irgendwelche Abmahnungen erhalten, passiert täglich. Inwieweit diese Vorgehensweise Aussicht auf Erfolg haben kann bzw. wird, läßt sich nur in vollständiger Kenntnis aller entscheidungsrelevanten Aspekte beurteilen.
    Letztere sind weder Dir noch mir en detail bekannt.


    Wer sich vom "Buh!" einer Abmahnung einschüchtern läßt, ohne qualifiziert dagegen vorzugehen, hat im Geschäftsleben eine geringe Daseinszeit.


    Nur weil Du der felsenfesten Überzeugung bist, es könne nicht sein, was nach Deiner Ansicht nicht sein darf, heißt noch lange nicht, dass es sich rechtlich beurteilt realiter so verhalten muss.
    Wie schon ausgeführt: Meinen und Wähnen hilft vorliegend nicht weiter.

    @ T-bold47


    Wie schon ausgeführt, wenn die "Kleinen" und "Schwachen" einen ihnen schuldhaft zurechenbaren, eigenen Unrechtsgehalt verwirklichen, haben sie sich die damit verbundene, rechtliche Folgenlast selbst zuzuschreiben.


    Das ist vorliegend Tatfrage.
    Diese läßt sich aus den vorhandenen Informationen nicht beantworten.


    Urteile, wie jenes zum Explorer-Streit wirken inter partes und sind allenfalls im Hinblick auf die Argumentation in anderen Fällen verwertbar, sofern entsprechende Vergleichbarkeit gegeben ist.
    Streitwertfestsetzung steht im übrigen nicht im endgültigen Belieben eines Anwaltes.


    v.G. geht im Rahmen seiner erfolgten Mandatierung alleinig zielführend für seine Mandantschaft vor. Er ist selbstverständlich parteiisch, schließlich wird er (nur) dafür bezahlt, die Interessen seiner Partei zu vertreten.
    Ist es Ziel der Mandantschaft zB abzumahmen, wird sich jede Mandantschaft, die es sich leiten kann, den Abmahnspezialisten schlechthin heranziehen.
    Wer zB im Streit mit seiner Gemeinde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts liegt, nimmt tunlichst einen gerade in der streitigen Materie ausgewiesenen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und keinen Strafverteidiger.
    v.G. hat einen unschätzbaren Vorteil:
    Man begegnet ihm, wie auch hier, derart emotionsgeladen, dass aufgrund dieser Emotionsgeladenheit Fehler zu seinem Vorteil passieren können.
    "unforced errors", oder wie man das im Tennissport nennt.


    Gegenüber Vodafone handelt es sich ausweislich der hier bekannten Informationen wiederum um den eigentlichen Patentstreit.
    Folge: Hat Vodafone schuldhaft zurechnbar eine Patentrechtsverletzung im weitesten Sinne (s.o. im Thread) begangen, wird Vodafone die Folgenseite zu tragen haben. Das ist wiederum Tatfrage.


    Dabei geht es nicht um emotionales, gegenseitiges "Plattmachen".
    Beide Seiten tragen vor, beantragen und beweisen, fertig.
    Entscheiden wird es die Kammer des zuständigen Gerichts, ggfls. im weiteren mit dem "Rattenschwanz" namens Instanzenzug.


    Tipp:
    Derartige Sachverhalte möglichst emotionslos betrachten und "sezieren" um den möglicherweise verursachten, eigenen Unrechtsgehalt heraus zu arbeiten und auf dieser Grundlage gegen seine Mandantschaft vorzugehen. Der Anwalt ist nur der Vertreter einer ggfls. mal mehr, mal weniger "bösen" Mandantschaft.
    Es ist natürlich seine Sache, sich nicht einer Anwaltshaftung auszusetzen, die sich aus Verwirklichung eines wiederum eigenen Unrechtstatbestandes ergeben kann.


    Zugegeben, simplifiziert dargestellt, aber in der Laiensphäre (hoffentlich) deduktiv kausal logisch nachvollziahbar.

    @ mort


    Zitiere doch bitte vollständig.
    Es nützt in der Sache überhaupt nichts, den wesentlichen Aspekt zu ignorieren.


    In der Arbeitshypothese habe ich dargestellt, unter welchen Voraussetzungen es denkbar und möglich sein kann, auch gegen Händler erfolgreich vorzugehen.


    Dass vorliegend anwaltschaftlich, mutmaßlich dem Willen der Mandantschaft folgend, über das eigentliche Ziel hinaus gegangen wurde, ist eine gegenüber dem eigentlichen Patentstreit andere Sache.


    Die von Dir getroffenen Vergleiche laufen rechtlich an der Sache vollkommen vorbei.


    Jetzt wird auch noch munter Markenrecht mit Patentrecht gemischt, offenbar, ohne sich weder in dem einen noch in dem anderen Rechtsbereich auszukennen.


    Wenn hier niemand entsprechend verifizierbare Hintergründe zu den internen Vorgängen zwischen Hersteller und Händler posten kann, landet der Thread ohnehin im sinnfreien Bereich des aus dem Bauch heraus kristallkugelartigen Meinen und Wähnens.

    @ BigBlue007


    Es müßte den Rahmen dieses Forums deutlich sprengen, das nationale und internationale Patentrechtssystem darzustellen.
    Grundsätzlich handelt es sich nicht um eine bloß "vermeintliche Inhaberschaft eines Patents", sondern die in Rede stehende Firma mit Sitz in Berlin hat ein Patent.
    Damit hat der Patentinhaber alle Rechte inkl. deren Durchsetzungsrechte zur Verfügung, die sich aus der Patentierung ergeben.
    Das ist legitim und muß auch so sein.
    Man stelle sich jahre- bzw. jahrzehntelange Entwicklung echter Neuheiten mit entsprechenden Kosten vor, die ohne Patent von jedem anderen genutzt und verwertet werden können, der diese Entwicklungszeit/-kosten nicht aufzuwenden hatte.

    Patente
    Schutzwirkung
    Kennzeichnend für ein erteiltes Patent ist seine umfangreiche Schutzwirkung. Allein der Patentinhaber ist befugt, die patentierte Erfindung zu benutzen, über sie zu verfügen und über ihre Verwertung zu entscheiden. Diesem positiven Benutzungsrecht entspricht es, daß es jedem Dritten verboten ist, ohne Zustimmung des Patentinhabers das patentierte Erzeugnis oder Verfahren herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder zu importieren oder zu besitzen (vgl. § 9 PatG; Art. 64 EPÜ). Alle denkbaren Nutzungsalternativen stehen allein dem Patentinhaber zu.


    Das beträfe eher die Hersteller von Handys, wenn diese unter Verletzung nationaler und/oder internationaler Patentrechte entsprechend geschützte Materialien verarbeiten.
    Die angegebene Quelle ist leider weder juristisch noch journalistisch besonders informativ bzgl. erforderlicher Hintergrundinformationen.
    Es wird interessant sein zu verfolgen, wie entsprechende Rechtstreitigkeiten zu dieser neuerlichen Abm/(w)/ahnwelle ausgehen.


    PQ hat Partition Magic erst ab 8.x offiziell für XP freigegeben.
    Bei diversen User/innen traten mit 7.x erhebliche Probleme bis hin zum totalen Datenverlust auf.
    Sicherlich geschah dies in jeweiliger Abhängigkeit von verwendeter Hardwarekonfiguration und installierter, sonstiger Software.
    Wenn es bei Dir funktioniert, okay.
    Ratschlag an andere User/innen die auf der sicheren Seite bleiben bzw. sein wollen: PM ab 8.x einsetzen.
    Daher: "Nixfürungut"!
    CU,
    JT

    Neben der bereits vorgeschlagenen Entmagnetisierung solltest Du die Kontakte an GraKa und Monitorkable mit Kontaktspray behandeln (nicht damit "ersäufen", also keine Kurzschlüsse produzieren).


    Nicht abgeschirmte Lautsprecher neben dem Monitor bewirken idR den visuellen Eindruck, als habe der Computer LSD genommen und "lebte" diesen Rauschzustand bildhaft gesprochen über die Monitoranzeige aus.


    Grundsätzlich ist ein 5 Jahre alter Monitor in Abhängigkeit von der täglichen Nutzungsdauer nicht nur an der Grenze angelangt, sondern hat diese bereits überschritten. Die Bildröhre hat idR nur noch 50%.
    Ein Verlustvorgang, der schleichend eintritt und daher über die Zeit einen Gewöhnungseffekt beim Betrachter bedingt.


    Absehbar sollte die Beschaffung eines neuen Monitors eingeplant werden.