Beiträge von AndreasMD

    Hallo,


    ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
    Ich möchte mir eine Tastatur für meinen PDA zulegen.
    Nun gibt es zwei verschiedene Typen, Infrarot und Bluetooth.
    Welchen Typen würdet Ihr empfehlen?
    Eines muss für mich aber gewährleistet sein. 100%ige Sicherheit für mich, wenn ich mit der Tastatur tippe.
    Ich habe auf meinem PDA natürlich auch persönliche Dinge gespeichert, die niemanden etwas angehen. Und gerade bei Bluetooth besteht doch dann die Gefahr, dass jemand meinen PDA ausspionieren könnte. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit gering, aber das es theoretisch gehen würde, ist unbestritten.
    Daher denke ich, dass eine Infrarottastatur für mich die sicherste Variante wäre. Sie ist auch bedeutend billiger.
    Was meint Ihr dazu?
    Oder könnte man auch eine Infrarotverbindung irgendwie angreifen?


    Gruß,


    Andreas

    Erstmal schon einmal vielen Dank für Eure Antworten.
    Bin da halt nur ein Techniklaie, deshalb frage ich.


    Was genau bezeichnet man denn als offenes Wlan? Auch diese, die von privaten Leuten sind, aber von denen nicht geschützt sind?
    Darf man denn da dann einfach sich reinmogeln und surfen?
    Das wäre doch wie wenn ein Mercedesfahrer sein Auto unabgeschlossen abstellt, mit dem Schlüssel im Zündschloss. Wenn ich dann damit fahre, ist es doch dennoch ein Diebstahl.
    Wäre das dann bei dieser privaten WLAN-Sache nicht auch der Wahl?

    Hallo Leute,


    ich hätte da mal eine vielleicht "doofe" Frage, aber in dem Sinne auch rechtlich relevante Frage.
    Ich war gestern in meiner Stadt Cafe trinken. Dieses Cafe bietet einen offenen WLAN-Hotspot an. Das heisst, man macht den PDA an und surft. Also ohne Surfzeit kaufen zu müssen oder ohne irgendwelche Usernamen & Passwörter einzugeben.
    Als ich dann gegangen bin, hab ich den PDA angelassen um zu schauen wie weit die Verbindung reicht. Sie reicht bis zur gegenüberliegenden Haltestelle.
    Daher mal meine Frage. Wenn ich nun in der Stadt unterwegs bin und paar Minuten Wartezeit überbrücken will, ist es dann erlaubt dieses offene Netz des Cafes zu benutzen? Oder darf man dieses rechtlich nur, wenn man auch Gast dort ist?
    Wie sieht es generell mit offenen Netzen aus?
    Kann mir da jemand definitive Aussagen geben, oder ist das eine rechtliche Grauzone?


    Gruß,


    Andreas

    Hallo Leute,


    ich hätte da mal eine vielleicht "doofe" Frage, aber in dem Sinne auch rechtlich relevante Frage.
    Ich war gestern in meiner Stadt Cafe trinken. Dieses Cafe bietet einen offenen WLAN-Hotspot an. Das heisst, man macht den PDA an und surft. Also ohne Surfzeit kaufen zu müssen oder ohne irgendwelche Usernamen & Passwörter einzugeben.
    Als ich dann gegangen bin, hab ich den PDA angelassen um zu schauen wie weit die Verbindung reicht. Sie reicht bis zur gegenüberliegenden Haltestelle.
    Daher mal meine Frage. Wenn ich nun in der Stadt unterwegs bin und paar Minuten Wartezeit überbrücken will, ist es dann erlaubt dieses offene Netz des Cafes zu benutzen? Oder darf man dieses rechtlich nur, wenn man auch Gast dort ist?
    Wie sieht es generell mit offenen Netzen aus?
    Kann mir da jemand definitive Aussagen geben, oder ist das eine rechtliche Grauzone?


    Gruß,


    Andreas

    Wann werden normale Schufa-Einträge gelöscht?


    Hi,


    ich habe mir eine Selbstauskunft zukommen lassen.
    Es steht mein Girokonto drin, mein Otto-Versandhauskonto und meine Handyverträge. Und halt Geburtsdatum, Geburtsort.


    Ende Mai endet einer meiner Verträge, der in der Schufa-Akte vermerkt ist. Wird dieser Eintrag dann sofort gelöscht?


    Auf der Rückseite der Schufa-Selbstauskunft steht geschrieben, dass Girokontoneinträge sofort gelöscht werden, wenn Konto aufgelöst wird.
    Versandhauskonten drei Jahre nach Eingang bzw. wenn das Konto aufgelöst wird.


    Wie sieht das dann also mit Handyverträgen aus?


    Gruß,


    Andreas

    Verzug? Man kommt also in Verzug wenn man 30 Tage mit dem Zahlen gewartet hat?
    Das heisst, man braucht nicht mal eine Mahnung zu erhalten?
    Wird dann nach den 30 Tagen gleich die Schufa benachrichtigt und ein Negativvermerk durchgeführt?

    Hallo,


    ich hätte da mal eine Frage.
    Habe heute eine "Zahlungserinnerung" erhalten. Unten auf dem Blatt steht "Bitte überweisen Sie zur Vermeidung von Mahnkosten spätestens bis zum 03.04.2005".


    Habe erst heute am 2.4.05 überweisen können.
    Meine Frage:
    War nun diese "Zahlungserinnerung" eine Mahnung? Oder kommt die erst? (weil steht ja "..zur Vermeidung vonMahnkosten..." dort).
    Oder bedeuten die Mahnkosten, die dann kommen bei Nichtbeachtung der Zahlungserinnerung, die Kosten eines gerichtlichen Mahnbescheides?
    Ist es schlimm, dass ich erst heute überwiesen habe? Ich meine, morgen wird es bei denen kaum auf dem Konto sein, ist ja Sonntag.


    Grüße,


    Andreas