Beiträge von freewolf

    Ich habe Anfang Februar 02 meinen Vertrag mit O2 (ehemals Viag Intercom) per Ende April 2003 gekündigt. Darauf hin erhielt ich von O2 eine Rückweiseung der Kündigung, meine Kündigung sei zu spät erfolgt und ich solle mindestens 3 Moante vor Ablauf der Vertragslaufzeit nochmals kündigen. Diese Rückweisung ignorierte ich, da ich ja bereits gekünigt hatte.


    Anch Ablauf der Vertrgslaufzeit, das heißt im Mai 03 setzte O2 die Abbuchung des Grundbetrages fort, woraufhin ich ihnen die Einzugsermächtigung entzog und auf meine im Febraur 2002 erfolgte Kündigung aufmerksam machte.


    Versuche mit jemanden bei O2 telefonisch Kontakt aufzunehmen, waren erfolglos. E-Mail-Kontakt sehr harzig und wurden durch ein zwischenzeitlich eingeleitetes Inkassoverfahren praktisch unterbrochen.


    Auf anraten des Verbraucherschutzes habe ich den Inkassobescheid zurückgewiese. Es ist nicht so, dass ich die Forderung der O2 nicht bezahlen kann. vielmehr will ich die Grundgebühr nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit nicht bezahlen, da ich der ansicht bin dass sie seitens O2 zu Unrecht verlangt wird.


    Was könnt ihr mir in dieser Angelegenheit raten.


    Ich habe im übrigen 3 weitere Verträge mit T-Mobile - keine Probleme und Problem die ich wegen einem gestohlenen handy hatte wurden von t-moblie kulant entgegnet.