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Zitat
Original geschrieben von Butterfly
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Wenn jemand seine Rufnummer unterdrückt, wird diese maximal bis zur Vermittlungsstelle des angerufenen Teilnehmers übertragen; Nicht bis zum Anschluß.
Ausnahmen gibt es, aber nur wenige: ...
nochmal zum zweiten teil meiner frage:
dh aber auch, dass die vermittlungsstelle die nr sieht BEVOR der zähler zählt?
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kann bzw darf ein großkunde zwecks auswertung (wer ruft wie oft und von wo an) auch nummern auswerten, die eigentlich gespert sind?
also:
gibt ja die möglichkeit, seine ruf nr NICHT übertragen zu lassen (festentz/handy, egal).
afaik wird aber die nr sehr wohl übertragen, das hat was mit ss7 zu tun, keine ahnugn was das is, ne art protokoll bei der internen übertragung im festnetz. die ruf nr muss ja lesbar bleiben, zwecks abrechnung oder für staatliche exekutiv organe.... 
frage nun:
darf und kann man das auch privat? und wie? geht das VOR der tarifierung? oder nur mit illegalen mitteln?