Da ich seit kurzem auch ein gebrandetes T630 besitze (T-Mobile, Österreich), möchte ich auch meinen Senf zum Branden und entfernen desselbigen abgeben. Wie ich mir das Handy ausgesucht habe, stand auf dem Plakat "Sony Ericcson T630" - von gebrandet o.ä. stand nichts drauf. Daher ist T-Mobile - rein rechtlich gesehen - verpflichtet mir eben dieses Handy zu verkaufen.
Wenn jetzt - per branding - ein Teil der Funktionalität abhanden kommt (z.B. durch Belegung einer Taste, die sonst besser(!) belegt wäre) oder (noch schlimmer) man am Anfang mit den ersten paar Tastenberührungen eine WAP-Verbindung aufmacht (ist mir und anderen die das Teil in die Hand genommen haben), so wurde mir offensichtlich nicht das angepriesene Produkt verkauft, sondern ein schlechteres.
Ganz abgesehen davon, daß ich persönlich das Prinzip des Brandings nachvollziehen kann (Werbung), bin ich doch der Meinung, daß es durch die äußerst unprofessionelle Handhabung im Moment in Verruf kommt. Im Sinne eines Kaufvertrages hätte ich die Möglichkeit dieses Produkt gegen ein voll funktionstüchtiges umzutauschen oder das Recht auf Preisminderung. Außerdem müsste ich T-Mobile die Möglichkeit geben die Software auf die (indirekt) angepriesene (Orginal)Software auszutauschen (Nachbesserung) - d.h. sie müßten es "Entbranden".
Eure Meinungen dazu?
p.s. Ich bin schon der Meinung, daß die Forenregeln eingehalten werden sollten. Diskutieren kann und sollte man trotzdem, da sich laufend etwas ändert und daher die Regeln adaptiert werden sollten.