ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von telecomfuzzi
ICH sehe das so:
Wenn eine feste Rohrdurchbruchstelle vereinbart war, dann hättest Du als Auftraggeber
(0. erst mal selber wissen müssen, dass "etwas" im Weg ist, auf deutsch: Du hättest ja vorher mal gucken können, Tapete abmachen schaffst auch Du
)
1. dem Auftragnehmer mitteilen müssen, dass "etwas" im Weg ist, dann hätte dieser das arbeitszeit- und preismässig einkalkulieren können.
2. da (weder Du noch) der Auftragnehmer mit "etwas" im Weg rechnen konnte und musste hat der Auftragnehmer eine zusätzliche Leistung erbracht oder erbringen lassen, diese muss zusätzlich bezahlt werden.
Du hast es verbummelt (siehe 0.), also fühle Dich moralisch geohrfeigt und zicke nicht herum.
0) wurde bereits erledigt und auch angemerkt
1) habe ich ebenfalls gemacht
ich habe es nicht verbummelt und fühle mich nicht geohrfeigt und zicke auch nicht herum.
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PS: Danke Chef
Nachtrag: senderlisteffm: Genau das dachte ich mir... Ich will keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen und genau auf dein gepostetes "Ich habe es bislang nur so erlebt, daß beide die Genugtuung haben, daß es für den anderen teuer war." habe ich keine Lust. Deswegen auch die grundsätzliche Frage wer hier Recht hat :top: