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Hängt von den jeweiligen Lizenzen der Software ab. Der Grossteil von dem was ihr da brauchen werdet wird wohl unter der GPL stehen. Somit kein Problem das ganze geschäftlich zu nutzen.
Und wenn eine Software die ihr einsetzen wollt nicht unter der GPL steht, einfach mal schaun was in den Lizenzbestimmungen steht 
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Alter Hut.....
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Ich suche die Hartkekse der BW oder eine Bezugsquelle für die Teile, ausser eBay. Wer was hat oder weiss > bitte eine PN schicken.
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Ich habs. Aber das hilft dir ja nicht weiter :o
TT != Tauschbörse 
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Lange feat. The Morrighan - Follow Me
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Etwas übertrieben nach nur ~ 3 Stunden sowas zu fragen, findest du nicht?
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Was heisst "funzt nicht"?
Du brauchst nur ein Image einspielen das den telnetd aktiviert. Zum Beispiel das Image mit dem Namen telnet-ar7login-reset-debug.tar. Findet man über google.
Danach kannst du dich per telnet auf der Box einloggen, und Anderungen per ifconfig vornehmen, oder andere Dinge tun.
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Zitat
Original geschrieben von booner
[...]
Da ich davon ausgehe, dass du
1. weder den Mangel arglistig verschwiegen hast (du kannstest den Mangel ja selbst nicht, da Gerät unbenutzt),
2. noch eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hast ("Ich möchte verschuldensunabhängig dafür einstehen, dass der 9300 vollumfänglich funktionstüchtig ist" z.B)
3. noch als Unternehmer auf ebay tätig bist
Alles anzeigen
Das ist alles richtig.
Zitat
Original geschrieben von booner
[...]
Problematisch könnte allerdings sein, dass es sich bei deiner Heaftungsfreizeichnung
1. ggf. um AGB handelt, sofern dieser Ausschluss zur Verwendung für eine Vielzahl von Verträgen gedacht ist. Konkret ist für die Annahme von AGB bereits die geplante Vewendung in 2-3 ebay-Angebotne ausreichend. [...]
Da ich die Sätze schon in mehreren Auktionen drin stehen hatte ist es dann wohl als AGB zu werten.
Zitat
Original geschrieben von orlet
und wenn alle Stricke reissen:
akzeptiere eine Sachmängelhaftung, bestehe aber auf Deinem Nachbesserungsrecht. Soll heissen, der Käufer schickt Dir das Handy, Du lässt reparieren und schickst ihm das reparierte zurück.
Aber nur, wenn Du aus der Sachmängelhaftung gar nicht rauskommst (könnte wegen Neugerät wirklich strittig sein).
[...]
Darauf wirds wohl rauslaufen.
Der Käufer teilte mir in der Zwischenzeit mit das das Display keinen sichtbaren Schaden wie einen Riss etc. hat, sondern einfach nicht funktioniert.
Ich schlug ihm daraufhin vor sich an die Firma zu wenden wo das Handy gekauft wurde, oder das Handy nach w-support zu schicken.
Als letzte Möglichkeit bat ich ihm an die Abwicklung der Reparatur zu übernehmen wenn er mir das Gerät zurückschickt. Habe ihm auch sofort gesagt das der Weg, wegen dem doppeltem Postweg, wohl am längsten dauert.
Seine Antwort sieht so aus das:
- Ich ihm das Geld überweisen soll (als Sicherheit)
- Er mir das Handy zurücksendet
- Ich das Handy reparieren lasse
- Er mir das Geld überweist
- Ich ihm das Handy zuschicken
Find ich recht umständlich das ganze :roll:. Andererseits kann ich ihn irgendwie bei einem Betrag von ~ 400 Euro auch verstehen.
Ich nehme an das ich mich auf den "Deal" mit dem Geld hin- und herüberweisen nicht einlassen muss, wenn ich die Abwicklung der Reparatur übernehme?
Danke erstmal 
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Zitat
Original geschrieben von booner
Die entscheidende Frage lautet: War denn das Innendisplay bei dir schon defekt oder hat sich ein defekt bereits angedeutet?
Das kann ich bei einem neuen Gerät natürlich nicht sagen. Ich habe den Commi ja nicht angeschaltet und getestet, dann wär er ja nicht mehr neu gewesen. Einen Riss hatte das Display auf jeden Fall nicht. Sollte es jetzt also einen haben ist er entweder auf dem Transportweg oder beim Käufer entstanden.
Zitat
Original geschrieben von booner
Wenn nein, dann kann es sein, dass
1. der Käufer dich täuscht, er selbst den Fehler herbeigeführt hat oder es sich gar um ein anderes Gerät handelt (Hast du hoffentlich die Seriennummer beweisfähig dokumentiert?)
Die Originalrechnung mit IMEI ist in meinem Besitz, der Käufer hat nur eine Kopie bekommen.
Zitat
Original geschrieben von booner
Hast du die Sachmängelhaftung in deinem Angebot ausgeschlossen?
Wenn du sowas
Zitat
Als Privatperson kann ich keine Garantie/Gewährleistung geben. Aber es liegt ja wie gesagt die Rechnung bei, womit man Garantie beim Hersteller hat.
Einen Umtausch wegen "nichtgefallens" muss ich leider auch ausschliessen.
meinst, dann ja.
Zitat
Original geschrieben von booner
Wenn denn tatsächlich ein Sachmangel vorliegen sollte, hättest du als Verkäufer das "Recht", ersteinmal nachzuerfüllen, d.h. nach Wahl des Käufers nachzubessern oder eine mangelfreie Sache nachzuliefern. Du müsstet also nicht unmittelbar den Kaufpreis zurückgewähren.
Das klingt gut.
Zitat
Original geschrieben von booner
Ich würde mir erstmal Fotos vom defekten Gerät schicken lassen.
Wenn diese den Verdacht bestätigen ggf. das Gerät ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurückschicken lassen (auf Kosten des Käufers) zur weiteren Überprüfung.
Werde ich machen.
Danke erstmal.
Zitat
Original geschrieben von galahad13
Eine Reperatur eines Nokia 9300 mit defektem Display dauert bestimmt keine 3 Wochen, da Geräte meistens innerhalb weniger Tage einfach ausgetauscht werden.
Mir ist das klar, aber ich glaube nicht das ich das dem Käufer klarmachen kann :roll:.
Zitat
Original geschrieben von galahad13
Ich glaube der Käufer will dich da nur linken.
Das könnte natürlich durchaus sein, obwohl ich ihm da natürlich erstmal nichts unterstellen möchte. Ich glaub ja noch an das gute im Menschen *g*
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