Zitat
Original geschrieben von Master P.
Ok.Wie läuft das dann ab?
Ich wollte eigentlich auch nur wissen,ob ich ne Erfolgschance habe und keine Beratung!:top:
Du gehst zum Amtsgericht (wie ich Heute) und sagst denen, dass du rechtliche Hilfe brauchst und gerne einen "Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt" hättest.
Nach offenlegung deines monatlichen Einkommens (welches als Student nicht hoch sein dürfte), bekommt du den Schein auch sofort.
Du kannst dann zu einem Anwalt deiner Wahl gehen und dich beraten lassen (ja, selbst die Beratung kostet einiges an Geld)
Aber Vorsicht! Ich dachte auch direkt, dass ich die Hilfe ohne Probleme bekommen würde (Da leider arbeitslos). Jedoch war mein Arbeitslosengeld (116 € die Woche) schon über dem Satz, ab dem man Hilfe bekommt.
Ich hab die Hilfe dann doch noch bekommen, weil ich noch zu Hause wohne und jeden Monat 160 € an Wohngeld abgebe (danach war ich unter dem Satz).
Über die Sache mit dem Wohngeld musste ich eine Eidesstattliche (schreibt man das so?!) Versicherung ablegen.
Donnerstag hab ich den Termin beim Anwalt 
Gruß, Ava