Beiträge von Hendrik

    Ich sollte noch dazu erwähnen, dass es sich um eine Originale Fritzbox von AVM handelt.


    Neuer Preis 169,-
    Wie gesagt ist der auch noch im normalen Rahmen Verhandelbar ;)


    Schönen Gruß
    Hendrik

    Hallo,


    verkaufe hier eine Fritz Box 7390.
    Die Fritz Box wurde von mir nur 3 Monate genutzt, dann kam der Umstieg auf Kabel ;)


    Preisvorstellung: 179,- VHB zzgl. Versand


    Schönen Gruß
    Hendrik

    Hi,


    erstmal Danke für die Antworten!


    Zitat

    Original geschrieben von telmu.de
    Inzwischen sieht es wohl so aus, das auch ohne Produktwechsel die MVLZ bei 24 Monate liegt.


    Aber dieses Urteil


    Auch ein Festnetzanschluss ist mobil


    sagt doch aus, dass:


    Zitat

    Das Gericht sah es ferner als gegeben an, dass Festnetzanschlüsse nicht notwendig an bestimmte Adressen gebunden seien. Sie beinhalteten die Bereitstellung einer Rufnummer, eines Tarifs sowie eines Leistungsweges. Auch wenn Letzterer beim Umzug wechsele, sei nur maßgeblich, dass er auch an der neuen Adresse verfügbar sei.


    Also OHNE neue MVLZ.
    Gibt es da neuere Urteile?



    Zitat

    Original geschrieben von roxe67
    Willkommen im Club :(


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4554892#post4554892


    Du solltest mich doch aufmuntern oder motivieren :D


    (aber bei dir passiert ja wenigstens was)


    Schönen Gruß
    Hendrik

    Hallo,


    ich hoffe hier kann mir jemand zu meiner weiteren vorgehensweise helfen (oder auch nur moralisch unterstützen ;) )


    Folgendes Szenario:


    Alte Wohnung mit:
    - "Call & Surf Comfort Plus (4)" Laufzeit bis 11/2011
    - DSL 16000


    Umzug am 01.06.2011 in


    Neue Wohnung mit:
    - "Call & Surf Comfort Plus (4)" Laufzeit bis 06/2013
    - DSL 1000


    Der Umzug wurde telefonisch beauftragt, nie war die Sprache von Sonderkündigung am alten Standort und Neu-Vertrag mit neuer MVLZ am neuen Standort.
    Auftragsbestätigung erst nach 4 Wochen und dann als Kopie bekommen?
    Wegen Unwissenheit NICHT auf MVLZ überprüft und NICHT direkt wiederrufen :(


    - Mehrere Telefonate mit der Hotline brachten immer dieselbe Negative Aussage "So isses, so bleibt es"
    - dito per mail
    - dito telefonisch sowie schriftlich vom Anwalt :eek:
    Wobei die letzte schriftlich Antwort an meinen Anwalt schon wirklich bös in meinen Augen ist:
    "Wir werden keine weiteren Anfragen zu diesem Thema beantworten"


    An sich hätte ich gesagt eigene Dummheit, Pech gehabt; aber wenn ich sowas lese wie hier:


    http://www.mt-online.de/lokale…t_-_Grund_zum_Klagen.html


    oder hier:


    http://www.telefon-treff.de/sh…6&highlight=telekom+umzug


    Zitat

    Original geschrieben von Röbelfröbel
    Der Call & Surf Comfort (4) ist noch aktuell. Somit verlängert sich dein Vertrag nicht. Das gilt jedoch NUR, wenn du bei einem konventionellen Analoganschluss bleibst, was problemlos möglich ist. Wechselst du auf VoIP, verlängert sich der Vertrag um 24 Monate.


    oder hier:


    http://forum.chip.de/dsl-provi…sgrund-1512435-page2.html


    Zitat

    Die verlängert sich bei einem Umzug mit gleich bleibendem Vertrag NIE.


    oder hier:


    http://www.dsltarife.net/forum/viewtopicp-1524-4.htm


    oder hier:


    http://www.wer-weiss-was.de/An…n-vertrag-nach-umzug.html


    Und nun? Hätte ich eine Rechtschutzversicherung würde ich es darauf ankommen lassen, aber ohne?


    Vielen Dank schon mal im Voraus
    Schönen Gruß
    Hendrik

    Fand ich ganz interessant, dass Paintball schon gerichtlich "bewertet" wurde.


    Zitat

    Darüber hinaus stellte das Kölner Landgericht in einem Urteil vom Januar 2001 (Az. 11T217/00) fest, das Betreiben des Paintballsports ein Verhalten ist, das mit dem Menschenbild des Grundgesetzes (insbesondere die Unantastbarkeit der Menschenwürde) ohne weiteres vereinbar ist. Insbesondere stellt das Gericht fest, dass der Paintballsport keine simulierte Tötung von Menschen sei. Ebenso wenig sei es naheliegend, in Paintball notwendigerweise eine Förderung der Gewaltbereitschaft zu sehen.


    Zuletzt 2007 führte auch das Verwaltungsgericht Dresden (Az. 14K2087/03) aus, daß die Spielhandlung des Paintballspiels keine Elemente enthält, die nach nach den geltenden Wertmaßstäben als geächtet anzusehen sind. Man könne keinen Verstoß gegen die Werteordnung des Grundgesetzs feststellen.


    Quelle:Forum-Pro-Paintballsport


    Bezüglich des Anscheins von "kriegswaffen" (Beispiel Tippman) ist dies mal im Waffengesetz geändert worden!!!
    Somit hat der Gesetzgeber damals erlaubt Waffen zu erwerben die den Anschein von Kriegswaffen haben!
    Nach der letzten Änderung vom 1.April 2008 im Paragraph 42, bin ich mir über den jetzigen stand aber nicht mehr sicher.


    Schönen Gruß
    Hendrik

    Hi,


    verkaufe einen Raid Acer Aspire easyStore mit 2 Tbyte.
    Folgende Raid-Arten sind möglich: 0, 1, 5, JBOD.


    Daten:
    Prozessor
    Marvell® 88F5281


    Festplattenlaufwerk
    SATA


    Festplattenkapazität
    2 Terrabyte


    I/O Ports
    RJ-45 Port


    Networking
    10/100/1000 Ethernet, auto MDI/MDIX
    WLAN: 802.11b/g


    Netzwerk Protokoll
    FTP/SMB


    Netzwerk Service PrDHCP Client/Server
    TCP/IP
    SMB
    SMTP
    HTTP/HTTPS
    DLNA HNv1
    NTP/SNTP


    Audio Dateien Support
    MP3, WAV/PCM, WMA, AC3/AAC, OGG, AIF/AIFF


    Hersteller-Link


    Der NAS-Server ist Ungeöffnet, natürlich auch Unbenutzt und mit Rechnung.
    Somit habt ihr volle Garantie bzw. Gewährleistung.
    Die Ware ist Orginalverpackt.


    Aktuelle Preise bei Geizkragen.de


    Link



    VHB 550 Euro inkl versichertem Postversand
    oder VHB 530 Euro bei Abholung im Rhein-Main-Gebiet


    Schönen gruß
    Hendrik