Zitat
Original geschrieben von doeschewo
Haben wir nicht einen juristen hier, der dazu was sagen kann, würd mich auc interessieren, weil cih jemand bin, der gerne viele fotos auf strassen- und sonstigen festen macht!
Gruß,
dat doe!
Grundsätzlich gilt: Recht am eigenen Bild.
Ausnahmen bilden hier aber Personen, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, wie z.B. Politiker und Personengruppen, solange hier nicht eine einzelne besonders hervorsticht. Außerdem ist es ungefragt erlaubt, Personen mit auf ein Landschaftsbild zu nehmen, solange diese nur als Beiwerk erscheinen.
Somit sollten eigentlich Fotos auf Strassenfesten in Ordnung gehen.
Wobei diese Fotos nicht bzw. nur in engen Grenzen veröffentlicht werden dürfen.
Zur ursprünglichen Frage von Brainstorm:
1. Copyright gibt es in Deutschland nicht (Juristen sind kleinlich). Es handelt sich um Fragen der Urheber- und Leistungsschutzrechte.
2. Der Fotograf ist Urheber und damit Träger dieser Rechte. Da das Veröffentlichungsrecht nicht einmal bei einem Auftragsfoto enthalten ist, wird es bei einem solchen Foto, sicherlich auch nicht enthalten sein. Deswegen ist es leider so, dass es genau genommen ein urheberrechtsverstoß ist, dieses Foto zu veröffentlichen. Hätte dagegen der Fotograf das Bild ohne deine Einwilligung veröffentlicht, wäre es ein Verstoß gegen dein Recht am Bild.
Lediglich das Vervielfältigungs- und unentgeltliche Verbreitungsrecht kann man bei einem Porträtfoto (Auftragsarbeit) erlangen. Nicht aber das Veröffentlichungsrecht (§12 UrhG) ohne Zustimmung.
Verbreitung = Weitergabe an Freunde
Veröffentlichung = Ausstellung in der Öffentlichkeit.
Übrigens ist es mir ein Rätsel, was du dir davon versprichst, wenn du dein Bild unter diesem Link vorführst:confused: , denn damit ist es bereits veröffentlicht (Ich sage doch, dass Juristen kleinlich sind;) )
AUch wenn ich nicht glaube, dass es damit Probleme gibt, ist die Veröffentlichung also genaugenommen ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Gruß
DaFunk