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Original geschrieben von wesleysnider
da kann ich ja es zurückzubuchen
eben nicht - das kann nur in Zusammenarbeit der Hausbank innerhalb weniger Stunden geschehen.
bei online-Geschäften ist dies garnicht mehr einfach möglich, denn der Vorgang liegt das nicht im System der Hausbank sondern bei einem zentralen System des Bankenverbundes
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da meine Mutter die Mahnung gesehn hat hat sie die Rechnung bezahlt ich wollt jetzt wissen soll ich es zurück buchen
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Original geschrieben von mostwanted
Zurückbuchen,
das dürfte vollkommen unmöglich sein - sofern der Betrag schon bei der Zielbank angekommen ist.
und die Zielbankführt ohne Gerichtsbeschluss dann sowieso nichts aus (ist ja so betrachtet korrekt, denn sonst könnte jeder solche Dinge einfach so durchführen)
das Geld ist also ohne den Aufwand vor Gericht nicht wiederzuholen.
oder durch die Komunikation mit dem vertragspartner - den Vorfall schildern und meist wird ja mindestens etwas kulant reagiert.
bei eteleoin heisst es allerdings:
eteleon
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
darauf wird ja der Betrag mit dem Wertersatz begründet - wie das nun konkret ausschaut kann natürlich nur eteleon und wesleysnider beurteilen.
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Original geschrieben von Sliders
Subjektiv absolut nicht"
ja - weil konkret bei mir die vergangenen jahre nie etwas anders gelaufen ist wie es das Angebot auf der Seite dargestellt hat.
aber wie geschrieben: das ist rein subjektiv aus meiner Sicht.
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Original geschrieben von Sliders
ein unseriöser Anbieter
nunja - subjektiv (aus meiner sicht) absolut nicht. aber zumindest ist es ein Vertragspartner der gerne viele Tricks zur Gewinnmaximierung nutzt.
eigentlich eine gute Lehrstudie: denn der Betrag ist ja im Vergleich zu den tricksenden Banken und Versicherungen gering.
und auch da geschieht exakt dasselbe.
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PC-Welt inkl. CD
PC-Welt inkl. CD
keine Kündigung nötig
keine Anmdelung nötig
keine Bankdaten nötig wenn "Rechnung" gewählt wird
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Original geschrieben von DanielB
Kapiert jemand warum die Abos stornieren, die man sich dann zu den identischen Bedingungen wieder bestellen kann?
da kanns nur um die Provisionsbedingungen (auch in Zusammenhang mit zanox, belboon oder den sonstigen werbepartnerprogrammen) gehen.
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3x c´t kostenlos
3x c´t kostenlos
kündigen nicht vergessen
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Original geschrieben von Holodoc111
Die Aktivierungshotline ist aber erst ab morgen geschaltet.
geht alles über nen sprachcomputer. es wird da nur die Kartennummer und das Geburtsdatum erfasst.
vermutlich (wer weiss es denn genauer) ist die Karte damit aktiv und die alte nicht mehr, oder wie?
im Begleichschreiben steht "neue persönliche Geheimzahl in den kommenden Tagen"
kann jemand der die neue schon aktiv genutzt hat mitteilen ob es weiterhin mit Unterschirft geht oder ob nun eine Geheimzahl abgefragt wird - an der Tanke oder sonstwo mit den online- verbundenen Terminals.
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Original geschrieben von HansFranz123
Wenn solche Abos telefonisch abgeschlossen werden müssen die das doch als nachweis aufzeichnen?!?! Damit das später nachweisbar ist?!
nein - wozu?
ein Problem mit dem Nachweis gibts ja nur wenn es Probleme gibt und der Fall eskaliert
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Original geschrieben von HansFranz123
Müssen die nicht vorher fragen bevor ein Gespräch mitgeschnitten wird?
wird oft in der Ansage "wird zur Qualitätssicherung aufgezeichnet" geschickt verborgen.
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Original geschrieben von DarkEmpire64
Muss sie da nicht irgendwo unterschreiben, damit das rechtskräftig wird?
grundsätzlich ist ein vertrag an keine Form gebunden - es geht sowohl schriftlich/mündlich/per Handschlag/Internet/Fax/Brief/...
im Zweifel ist bei mündlichen Verträgen nur der Nachweis kritischer (für beide Seiten)
aber bei telefonischen gilt sowieso das sog. fernabsatzgesetz (2 Wochen Frist)