Tausch/Rücktritt vom KV
Hallo Walter,
soweit ich das noch aus meinen alten BGB Wissen her kenne, hast Du das Recht nach dreimaligen Versuch der Nachbesserung des Händlers vom Kaufvertrag zurückzutreten. Leider kenne ich den Paragraphen nicht mehr aber da solltest Du Dich mal schlau machen!
Viel Erfolg!
Gruß
Axel