Bei einer Rabattübertragung wird die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von einer Person auf eine andere übertragen.
Dies ist möglich zwischen:
Ehe- bzw. Lebenspartnern, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
Eltern und Kindern
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern und Enkeln
Schadenfreiheitsklassen können Sie übertragen, wenn der Versicherungsvertrag, aus dem dieser Rabatt übernommen wird, nicht länger als zwölf Monate aufgehoben bzw. der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist.
Grundsätzlich gilt: Wenn eine Schadenfreiheitsklasse übertragen wird, kann höchstens so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er seit dem Erwerb des Führerscheins selbst hätte erlangen können. Es werden zudem die Schäden berücksichtigt, die in dieser Zeit im Vertrag der abgebenden Person angefallen sind.
Der Rabatt kann nur vollständig übertragen werden und steht danach der rabattabgebenden Person nicht mehr zur Verfügung.
quelle: http://www.da-direkt.de/frame/…ader_id=1&content_id=2056