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Moin!
Ich hab jetzt nochmal eine konkrete Frage. Leider wusste ja bisher keiner so richtig die genaue Grundlage, vielleicht ist das mittlerweile anders:
Meiner Schwester (Deutsche, wohnhaft in der Schweiz, aber noch in Deutschland gemeldet) wurde vor ein paar Tagen mit dem Auto meiner Eltern (schweizer Kennzeichen) die Einreise nach Deutschland verweigert.
Daß das so zu sein scheint, wurde hier im Thread ja auch schon geschildert, aber was ist die Grundlage? Das Steuerding (siehe: http://www.telefon-treff.de/sh…09573&highlight=schweizer) kann es doch nicht sein, schließlich wird ja kein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet!?
Die Frage ist also, ob das geschilderte Problem daran lag, daß sie noch in Deutschland gemeldet ist bzw. was passiert, wenn ich (natürlich in D gemeldet, da hier wohnhaft) das Auto meiner Eltern in Deutschland bewege - und vor allem, was die Grundlage für die verhinderte Einreise war und wie man das umgehen kann (oben schrieb ja jemand von "audrücklicher Weisung durch den Fahrzeughalter" o.ä.).
Ehrlich gesagt ist es etwas schwierig, da einigermaßen durchzusteigen, wenn keiner (die Grenzer wollten auch nichts genaueres sagen) die genaue (und nachvollziehbare) Gesetzeslage kennt und nennen kann. :confused: