Beiträge von Jeeves

    Zitat

    Original geschrieben von seb99
    Aber BTT: Mein Liebling ist im Moment das T610 für 77,- mit O2


    Der Preis ist schon ok, aber leider wird man mit einem Jamba-Abo zwangsbeglückt, sprich die effektive GG ist bei diesem Vertrag 10,95 €/Monat (statt 9,95€). Keine Ahnung, ob man das vor Ablauf der 24 Monate kündigen kann.

    Zitat

    Original geschrieben von Pagefault
      Jeeves


    Das Problem bei Ebay ist jedoch, dass man nicht erkennen kann, welcher Anbieter ein Unternehmen sind und wer Privatmann ist.


    Korrekt. Deshalb hat sich der Gesetzgeber auch was gedacht und den Begriff "Unternehmer" in § 14 BGB (legal)definiert:

    Zitat

    § 14
    Unternehmer


    (1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


    Das muss natürlich irgendwie erkennbar sein und ist es ohne jeglichen Zusatz nicht.
    Ganz abwegig wird dies, wenn man den "Rechtlichen Hinweis" von SunnyStar hinzuzieht. Also bleibt es dabei.

    Zitat

    Auch bei Privatauktionen gibt es da bestimmt Rücknahmeklauseln.


    Stimmt, aber nur im Rahmen der Mängelgewährleistung. Diese kann aber eben von privat zu privat abbedungen, sprich ausgeschlossen, werden. Bleibt noch arglistige Täuschung (§ 123 BGB), was hier aber wohl seeeehr abwegig wäre. ;)


    phoneman: Auszugsweise hatte ich die Checkliste für Käufer bereits weiter oben im Thread zitiert. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Pagefault
    Allerdings greift bei Ebay auch das Fernabsatzgesetz, was besagt, dass Du die Ware innerhalb 14 Tage zurücknehmen musst (egal ob Produktbeschreibung stimmt oder nicht stimmt). Zumindest solltest du dich dahingehend noch ein wenig informieren, bevor du einen Rechtsanwalt am Hals hast..


    Das ist - wenn es wie vorliegend um zwei Privatpersonen geht schlichtweg falsch:

    Zitat

    § 312b BGB
    Fernabsatzverträge


    (1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

    Zitat

    Holen Sie sich so viele Informationen wie möglich über den Artikel. Lesen Sie die Artikelbeschreibung aufmerksam durch. Haben Sie alle Einzelheiten zu Versand, Versicherung, Zahlungsoptionen usw. verstanden? Vermutungen sind immer eine unsichere Informationsgrundlage.


    [...]


    Stellen Sie dem Verkäufer Fragen. Falls Sie Fragen haben oder sich über irgendeinen Punkt im Zusammenhang mit dem Artikel nicht sicher sind, wenden Sie sich an den Verkäufer. Klicken Sie auf der Artikelseite auf dessen Mitgliedsnamen oder auf den Link „Frage an den Verkäufer“. Häufig gestellte Fragen sind z.B. „Kann ich den Artikel zurückgeben?“ oder „Wie wird der Artikel verschickt?“
    Quelle: eBay Checkliste für Käufer


    Zitat

    dummy = Attrappe
    Quelle: dict.leo.org


    Dies in Verbindung mit möglichst einem Ausdruck der Auktion sollte reichen. Dass ein Richter trotzdem gegen dich entscheiden kann wurde ja schon erwähnt...

    Zitat

    Original geschrieben von hpo
    xD-Cards sind leider Marke Olympus-Eigenbau


    Die xD-Card ist der Nachfolder der SmartMedia-Card und wird von Olympus und Fuji verwendet. Nachdem die Preise zunächst astronomisch hoch waren haben sie sich jetzt auf ein zu anderen Karten vergleichbares Maß eingependelt.
    Vorteil ist die Größe, Nachteil, so man denn will, dass der Controller wie schon bei der SM-Card im Gerät und nicht wie bei CF im Chip steckt.

    @Krähe & JoPi: Und dabei habe ich extra den Link nochmal getestet. *grummel* ;) Naja, war wohl nur ein temporäres Problem.


    Insgesamt finde ich beachtlich, dass sich spiegel.de so ausführlich und an doch recht prominenter Stelle (immerhin Topthema in der Rubrik "Netzwelt") mit dem Thema beschäftigt. Vielleicht hängen der Artikel und die von Premiere angekündigte "kulante" Behandlung der Betroffenen ja auch miteinander zusammen...


    Betonmischer: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!? ;) Die Betroffenen werden wohl angeschrieben/-gemailt werden denke ich...