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So, ich konnte es nicht lassen und habe dem Verkäufer ne Mail geschickt und ihn um Infos bzgl. OVP, Rechnung etc. gebeten. Daraufhin kam eine Mail mit Bankverbindung, jedoch ohne Infos bzgl. Rechnung.
Als ich ihn daraufhin bat, mir seine Adresse und eine gültige Festnetznr. mitzuteilen sowie nach Versandkosten und Zahlungsmöglichkeit via Nachnahme fragte bekam ich folgende Antwort:
Zitat
Hallo,
dann lassen Sie es, die Geräte werde ich so oder so los. Bei den Preisen stelle ich die Bedingungen.
Gruß

Ja, nee... is klar!
Fazit: FINGER WEG! :mad: :flop:
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Mir hat der erste Teil schon sehr gut gefallen, ich habe das Making of von X-2 gesehen und bin schon ganz heiß drauf den Film im Kino zu sehen. Ich geh aber erst am Dienstag rein, Kinotag ist für Studis bedeutend kompatibler auf Dauer... 
Chevygnon: Ich fand Daredevil klasse, aber vermutlich vor allem weil ich mit Kumpel, einem Becks in der Hand und ohne jegliche Erwartungen reingegangen bin... Und dass die hübsche junge Dame (keine Ahnung wie sie heisst, ist die von "Alias") ein Augenschmaus ist wird wohl kaum jemand abstreiten wollen
Niveau habe ich da weder erwartet noch vermisst
Das war IMHO Popcornkino at it's best... 
DUSA-2772: Danke für den mini-"Testbericht"
Laut dem Making of auf MTV heute Abend ist aber im Moment ein 3. Teil nicht geplant... Jedenfalls haben bisher wohl weder die Produzenten, noch die Schauspieler vertragliche Optionen für einen weiteren Teil. Darauf angesprochen meinte der Regisseur (?) jedenfalls, dass es wohl sehr schwierig werden würde die selbe Crew nochmal zu vernünftigen Konditionen zusammen zu bekommen...
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NoKiA4LiFe:

Ich muss deine Bronchien aber nochmal kurz belasten: Mir ging es ja nur darum, herauszufinden welchen der Tipps (an für 24h/20 min., Akku 24h ab) ich dem armen Mann nun mitteilen soll. Dass ich deinen 20 min.-Tipp mit 24h gleichgesetzt habe ist sicherlich eine unzulässige Pauschalisierung meinerseits, dass ich deinen Tipp nicht per se vorgezogen habe natürlich fast schon GottesGuru-Lästeung
:p
Ich danke hiermit recht herzlich und wünsche gute Genesung... 
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Anja, Gratulation! 
Eine Frau hat's in diesem Forum sicher nicht immer leicht 
Gruß,
Christian
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Zitat
Original geschrieben von NoKiA4LiFe
Hier war doch erst vor kurzem ein Thread mit exakt demselben Problem und passender Lösung.Gibt sogar mehrere Threads über das Thema.
Gruß Dominik
Moin! Meinst du den hier? Da gab's nur den Tipp mit Datenkabel und LM, aber ich weiss den Sicherheitscode ja sicher. Hab ihn ja seit Ewigkeiten nicht geändert... 
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Ich häng mich mal hier dran, weil ich exakt das gleiche Problem wie A.Kordis habe. Habe aber leider mein 6210 verkauft und dem Käufer den Sicherheitscode mitgeteilt. Dieser funktioniert bei ihm aber nicht, klingt auch glaubhaft der Typ. Ist nun besonders ärgerlich, weil ich eine 14-tägige Funktionsgarantie übernommen habe (dafür war der Preis auch ok
)...
Bevor der Käufer mich nun für total bescheuert oder schusselig hält: 24 Stunden Akku ab? (das Gerät war ein paar Tage ohne Akku im Karton...), 24h eingeschaltet?
Was nun...:confused:
Würde gerne vermeiden das Teil wieder zurück geschickt zu bekommen...
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O Bewertungen
3000 (!) Stk. Nokia 7250 ab 149 € ohne Vertrag
400 (!) Stk. Nokia 6510, per eMail für 90 (!) €/Stk. zu bekommen
...und morgen ist Weihnachten... 
Klick!
Edit/Disclaimer: Bevor jemand tatsächlich auf die Idee kommt dem Typen Geld hinterher zu werfen möchte ich zur Klarstellung anmerken: Ich halte diese Angebote für höchst unseriös.
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DaFunk: Tach Namensvetter
Ich bin gerade auch wieder ins Grübeln gekommen... Es müsste ja eigentlich darauf ankommen, wo man ansetzt. Das Einstellen des S55 im Biete könnte in der Tat bereits eine Invitatio ad offerendum sein. Wenn nun aber erst gefragt wird, ob das Teil noch da ist mit der Antwort "ja, mach einen Preisvorschlag" und daraufhin mit einer Frage "wie wär's mit 260 €?" geantwortet wird könnte man zwar durchaus der Auffassung sein, das sei ein (bindendes!) Angebot. Die Formulierung als Frage (nicht: "ich biete 260 €") spricht aber m.E. auf jeden Fall (und auch für den Verkäufer erkennbar) gegen einen Bindungswillen.
Zudem sträube ich mich, das ohne Preisangabe ins "Biete" eingesetzte S55 als Invitatio den klassischen Schaufenster/Werbeprospektfällen gleichzusetzen, da bei letzteren der Kaufpreis ja bekannt ist... Das macht m.E. schon einen entscheidenden tatsächlichen Unterschied für den Interessenten/potentiellen Käufer. Bin nur im Moment zu müde jetzt noch in die Untiefen von Palandt & Co. vorzudringen um nachzulesen, ob dies auch ein rechtlich relevanter Unterschied ist.
Edit: Allgemeiner nächtlicher Augen-/Finger-/Hirn- und System-:paul:
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Ohne jetzt in die Tiefe zu gehen: Es bedarf zu einem wirksamen Kaufvertrag immer noch zweier aufeinander bezogener Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Bei deiner beschriebenen Kaufananbahnung sieht das m.E. wie folgt aus: Du hast Interesse, bietest 260€ und gibts damit gegenüber dem Verkäufer die sog. "Einladung, seinersits ein Angebot abzugeben" ab. Daraufhin kann der Verkäufer nun entscheiden ob er dir das Gerät zu diesem Preis verkaufen will oder nicht. Will er das, macht er dir das Angebot es zum Preis von 260 € an dich zu verkaufen, das du annehmen oder eben ausschlagen kannst.
Dass es vielleicht nicht die allernetteste Art ist auf den letzten Drücker einen Rückzieher zu machen ist was ganz anderes und in diesem Fall IMHO auch nicht tragisch.
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Hier will ich auch nicht fehlen...
Hi Chevygnon!
Mir geht's ähnlich wie Laubi, daher fasse ich mich kurz:
Auch von mir Gratulation an jemanden, den ich sehr gerne lese. Mach weiter so! :top: