Ich versteh die Frage nicht ganz: "gesetzlich" welches Land betreffend?
In Deutschland exisitiert AFAIK kein Straftatbestand der "Kriegstreiberei". Es gibt allerdings den § 80a StGB:
Zitat
§ 80a
Aufstacheln zum Angriffskrieg
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Quelle
So viel zu den Fakten. Zur weiteren Vertiefung empfehle ich einen der einschlägigen Kommentare zum Strafgesetzbuch, wie z.B.:
- Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 51. Auflage, München 2003 (C.H. Beck)
- Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 26. Auflage, München 2001 (C.H. Beck)
- Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, 24. Auflage, München 2001 (C.H. Beck)
- Joecks, Studienkommentar Strafgesetzbuch, 4. Auflage 2003, München 2003 (C.H. Beck)