Beiträge von DesertFoxx

    Hallo zusammen,


    ich verkaufe ein neues Samsung SGH-L760 in Originalverpackung für eine Freundin. Sie hat es vor ca. 1-2 Wochen aus einer Vertragsverlängerung bekommen und noch nicht geöffnet. Also absolut neu, Originalversiegelung des O2-Shops noch vorhanden!


    Preis: 150 € VHB



    PS: Ich glaube ich hab hier schon 1-2 x was gekauft oder verkauft, wenn es diese Vertrauensliste noch gibt, da müsste ich drinstehen!


    PPS: Abholung im Raum Freiburg natürlich möglich!


    Hier noch ein paar Features:


    * 2,0 Megapixel-Kamera
    * Video Clips direkt auf YouTube hochladen
    * Blogging Funktion
    * MP3-Player mit OMA - und Windows Media
    * MTP-Unterstützung
    * UKW-Radio mit RDS Funktion
    * UMTS-fähig
    * Bluetooth 2.0 mit Stereo-Audio-Streaming
    * MicroSD-Steckplatz
    * Video Aufzeichnung


    Technische Daten


    Gewicht: 93 g
    Abmessungen: 100 x 47 x 15 mm
    Standby Zeit: 370 Stunden
    Gesprächszeit: 210 min



    Naja, ein paar gibt es hier vllt. schon die sich etwas mit der Rechtslage auskennen.


    Zu deinem ersten Punkt:
    Ich denke schon, dass die Giveaways Vertragsbestandteil geworden sind. Schließlich wurden sie ja ziemlich groß und offensichtlich angekündigt.
    Es können auch solche Dinge Vetragsbestandteil werden, die im Vertrag selbst nicht ausdrücklich genannt wurden.

    Ähm, wenn ich dazu auch mal was sagen darf:


    1) Ob die beiden Programme nun als Leistung seitens MS gegenüber dem Kaufpreis verstanden werden müssen, oder als bloßes Geschenk, darüber kann man streiten. Ich persönlich sehe es angesichts des hohen Preises für die Roadhshow und der Webung im Vorfeld, dass man auf jeden Fall die beiden Programme bekommt eher so, dass es als Gegenleistung zur Bezahlung des Eintrittspreises gesehen werden muss. Dafür spricht auch, dass auch viele Leute alleine deshalb kamen.


    2) Punkt 1 ist jedoch nicht wirklich wichtig, weil:


    UrhG:


    § 69c [1] Zustimmungsbedürftige Handlungen


    Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:
    1.


    die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers;
    2.


    die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;
    3.


    jede Form der Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung. Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in bezug auf dieses Vervielfältigungsstück mit Ausnahme des Vermietrechts;
    4.


    die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe eines Computerprogramms einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.



    MS hat es an die Teilnehmer der Roadshow veräußert.
    Daher kann man es auch weiterverkaufen laut Gesetz.
    Allerdings könnte MS dies VOR oder BEI Vertragschluss ausgeschlossen haben.
    Dies haben sie jedoch nicht (oder hat jmd. da einen Beweis für?)


    Somit denke ich nicht, dass es hier ein Problem gibt. Es ist geltendes Recht, ob MS da was anderes drüber schreibt oder nicht. Man hat ja schon des Öfteren gesehen, dass MS es damit nicht so genau nimmt ;)


    Foxx


    PS: @ Rach78, ist dein Anwalt in dem Fachbereich Urhberrecht o.ä. tätig?

    Hallo zusammen,


    ich verkaufe jeweils einmal:


    1) Microsoft Windows Vista Ultimate Edition, neu, unbenutzt und eingeschweisst mit vollem Funktionsumfang


    http://www.microsoft.com/switz…dy/editions/ultimate.mspx


    Preis bei Amazon: 499,95 €
    Preis bei mir: 270 €



    2) Microsoft Office 2007 Professional, neu und eingeschweisst.


    enthält, Microsoft Word 2007, Microsoft Excel 2007, Microsoft PowerPoint 2007, Microsoft Outlook 2007, Microsoft Publisher 2007, Microsoft Access 2007


    http://germany.trymicrosoftoff…y=officepro&culture=de-DE


    Preis Amazon: 648,95 €
    Preis bei mir: 280 €



    Ich habe versucht mich unter den ebay Preisen zu orientieren. Es handelt sich NICHT um die SB Version ohne Support-Anspruch!


    Schickt einfach ne PN.


    Gruß,


    Foxx

    Hallo zusammen,


    bitte macht mir Angebote über Handys, die sich auch gut als MP3-Player machen.
    Preislimit meinerseits ca. 180€, aber günstiger ist mir auch sehr sehr recht, kann sowohl neu, als auch gebraucht sein.


    Vielen Dank für eure Angebote!


    Foxx