Was hast du jetzt ausprobiert?
Aber du hast schon eine E-Plus SIM drin, keine von T-Mobile?
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Was hast du jetzt ausprobiert?
Aber du hast schon eine E-Plus SIM drin, keine von T-Mobile?
ZitatOriginal geschrieben von eiei
Auch bloggende Anwälte können Wichtigtuer sein, Harlekyn.
Die Post dagegen besteht nur aus Altruisten und hat keinerlei wirtschaftliche Interessen.
Nochmal: Die AGBs haben nichts mit dem Gesetz zu tun. Die hat sich die Post ganz allein ausgedacht.
Das ist die sanfte Migration hin zu Sensortasten :p
ZitatOriginal geschrieben von Benz-Driver
Hast Du keine Bedenken, daß der Alurahmen vom Rein- und Rausschieben kleine Kratzer bekommt, wenn Staub dazwischen ist?
Ist der Alurahmen nicht aus Edelstahl?
Du solltest beides haben:

ZitatOriginal geschrieben von eiei
Der nimmt es aber nicht so genau. Um da eine große Geschichte in seinem Blog schreiben zu können. Richtige Journalisten haben diese "Argumente" bisher merkwürdigerweise noch nicht aufgegriffen.
Vetter selbst hat in seinem Blog dazu nichts geschrieben: http://www.lawblog.de/index.ph…r-supertolle-e-postbrief/
Also stecken Thomas Stadler und Udo Vetter unter einer Decke und wettern einfach nur gemeinsam dagegen? Was koennte ihr Motiv sein?
ZitatOriginal geschrieben von eiei
Der schreibt eben Unsinn, Harlekyn.
Sorry, aber ich bezweifle, dass Udo Vetter Unsinn von sich gibt.
Und auch das Bundesverfassungsgericht sieht das aehnlich: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,636293,00.html
ZitatDenn die Ermittlungsbehörden dürften auf diese Mails bereits nach den normalen Beschlagnahmevorschriften zugreifen, und müssten sich nicht an die strengeren Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung halten. Die "wirksame Strafverfolgung" und das "öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren" seien "legitime Zwecke, die eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses rechtfertigen können".
Aendert nichts an den auch ansonsten inakzeptablen AGBs, denen du ja bereits zugestimmt hast.
ZitatOriginal geschrieben von eiei
Das gilt aber nur für die Entschlüsselung. Die Einsichtnahme muss auch von einem Richter angeordnet werden.
Nein, muss sie nicht. Elektronische Post, die in deiner Mailbox beim Provder liegt, unterliegt nicht dem Fernmeldegeheimnis. Lies' doch einfach mal mehr als nur die ersten paar Saetze.
ZitatMit dem täglichen Abrufen habe ich keine Probleme. Man wird ja auch per SMS benachrichtigt. Wichtige Briefe kommen üblicherweise auch nicht aus freiem Himmel sondern werden erwartet.
Und demnaechst kommt dann auch hochwichtige Werbung mit garantierter Zustellung. :top:
Ja. Also sinnvollerweise vorher ein Backup anfertigen. Rechtsklick auf das iPhone in iTunes -> Backup.