Beiträge von Nuckelhamster
-
-
Zitat
Original geschrieben von Adee
... habe ich ebenfalls gefunden..l
Gruß
AdeeDu meinst, du hast gefunden, dass ein anderer sie gefunden hat?
http://www.mobilejoe.de/Forum/viewtopic.php?t=5955:mad:
-
Hilfeeee...
Suche bis morgen früh um 07:00 eine "leicht nachvollziehbare" Krawattenknotenanleitung im Netz...Soll heißen eine ohne kryptische Verenkungen vor dem Spiegel..
Google war nicht so der Bringer...
Für einen etwas breiteren Knoten..Hab aber 2 linke Hände....Hab sonst immer eine Klippkrawatte..
1000 Dank!! :top:
-
Leider falsch....
Da werden wieder mal beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig" verwechselt....
Jede Seite (außer Testseiten, welche man kuzzfristig online stellt) ist impressumspflichtig!
ZitatAlles anzeigenWer ist eigentlich impressumspflichtig?
In Diskussionsforen zum Internet-Recht taucht bisweilen die Frage auf, ob für private Webmaster überhaupt eine Impressumspflicht bestehe. Schon alleine die Frage irritiert: Warum will ein (seriöser) Webmaster seine Impressumspflicht wegdiskutieren? Welche Gründe hat ein Webmaster, auf seinen Seiten seine Identität nicht angeben zu wollen?
Was vielfach zu der irrigen Annahme führt, ein Impressum sei erst notwendig, wenn man kommerzielle Absichten verfolgt, ist der Ausdruck "geschäftsmäßige Teledienste" in §6 TDG.
Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig". Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).
Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Ebensowenig impressumspflichtig sind Photos, die man kurzzeitig auf einem Webserver speichert, um sie seinen Verwanten zugänglich zu machen. Und ebenso muß auch derjenige, der eine Webseite als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben.
Falsch ist aber, den Begriff "Teledienst" so zu interpretieren, daß explizit eine Dienstleistung auf den Webseiten angeboten werden müsste, also z.B. kommerzielles Webdesign. Wie §1 TDG klarstellt, ist bereits das Bereitstellen von allgemein kostenfrei abrufbaren Webseiten ein Teledienst. Falsch ist auch, daß die Impressumspflicht nur für eine eigene Domain gelten würde, nicht aber für Seiten, die man bei sogenannten Free-Hostern (Geocities, Beepworld, etc.) anlegt. Das Teledienstegesetz macht keinen Unterschied zwischen Webseiten unter einer eigenen Domain und Webseiten in Unterverzeichnissen fremder Domains.
Die Impressumspficht beginnt also, sobald eine Webseite dauerhaft im Netz abrufbar ist und bleiben soll. Indizien für eine nachhaltige Tätigkeit, also einen geschäftsmäßigen Teledienst, sind ab und zu erfolgende Aktualisierungen der Seite oder Eintragungen in Suchmaschinen. Spätestens dann sollte die Webseite ein korrektes Impressum haben.
Selbst Rechtsanwälte geraten manchmal mit den Begriffen durcheinander und verwechseln "geschäftsmäßig" mit "gewerbsmäßig". Um hier Klarheit zu schaffen, kann man sich auch mal die Situation außerhalb des Internet anschauen. Denn die Politik will ja keine Sonderstellung des Internet erreichen, sondern verfolgt das Ziel, Online-Medien durch entsprechende Gesetzgebung so in das Gesellschaftsgefüge einzubinden, daß eine weitestgehende rechtliche Gleichstellung zwischen konventioneller und elektronischer Kommunikation erfolgt.
In der "Realen Welt", also dem Leben außerhalb des Internet, gilt die Impressumspflicht seit je her für alle an die Öffentlichkeit gerichteten Publikationen, unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird oder nicht. Jeder, der sich schon einmal politisch engagiert hat und in der Fußgängerzone Flugblätter verteilt hat, oder wer sich als Schüler in der Redaktion der Schülerzeitung beteiligt hat, kennt die generelle Pflicht zur Angabe eines Impressums, das meist mit dem Kürzel "ViSdP" (Verantwortlich im Sinne des Presserechts) eingeleitet wird. Zwar findet man insbesondere auf politisch strittigen Flugblättern häufig bewußt fehlerhafte Adressen wie z.B. "Käpt'n Antifa, Links Radikal 13, D-110 Polizei"; Die geltende Rechtslage ist aber so, daß in jeder an die Öffentlichkeit gerichteten Publikation ein korrektes Impressum stehen muß und daß in diesem die für den Inhalt verantwortliche Person mit Namen und Adressen nachlesbar sein muß.
Die Impressumspflicht für Webseiten ist also keine juristische Besonderheit, sondern lediglich eine Angleichung an die für Papier-Veröffentlichungen geltenden Vorschriften. Insofern ist klar, daß der Gesetzgeber auch für Teledienste eine Impressumspflicht definiert hat, die unabhängig von der Erwirtschaftung eines Gewinns ist. Im Gesetz wurde also ganz gezielt der Begriff "geschäftsmäßig" und nicht "gewerbsmäßig" gewählt.
Ergänzend sei noch gesagt, daß der Begriff "privater Webmaster" eine umgangssprachliche Bezeichnung ist, die keinerlei Bedeutung für Rechtsvorschriften hat. Es ist auch keineswegs so, daß der Begriff "privat" in der deutschen Sprache generell gleichbedeutend ist mit "nicht kommerziell". Im Bereich der Fernsehsender beispielsweise ist "privat" der Gegensatz zu "öffentlich-rechtlich". In anderen Rechtsgebieten steht "privat" häufig im Gegensatz zu "staatlich" (z.B. "Privatunternehmen" versus "Behörde").
-
Hallo,
meine liebste und ich wollen (spontan) morgen an der Ostsee brunchen.....
Kennt jemand eine schöne Location:
- direkt am Wasser
- ca. 1 Autostunde von Hamburg entfernt???
Danke für jeden Tipp!!!
-
Hallo,
welcher Mann kennt nicht das "Problem":
Welches T-Shirt ziehe ich untern meinem Hemd an?
Was sind Eure "favorits"?
Bei den meisten weißen T-Shirts leiert der Kragen nach öfterem Waschen aus.
Das sieht dann bei Hemd ohne Krawatte "müllig" aus.Bei Hemd mit Krawatte guckt oft oben das T-Shirt noch ein Stück raus...
Und warum tragen einige Artgenossen diese Feinrippträgerunterhemden unter dem Hemd?
Das sieht doch furchtbar aus...Bitte postet euren T-Shirt-unter-dem-Hemd-Geheimtipp....
Ich hatte mal RAGMAN´s...nur leider gibts die wohl nicht mehr... :confused:
-
Das ist ja der Klopfer des Jahres..... :flop:
Dann frag doch mal dienen Bruder "den Anwalt" was eine Widerstandshandlung ist.
Durch das Verriegeln und das Nichtaushändigen hast du die Tatbestände des § 113 I StGB erfüllt.
Folge wäre eigentlich:
Scheibe "einwixen", aus dem Auto "holen" und ne Strananzeige am A****.
Du hast wohl noch Glück gehabt, dass das so gut für dich augegangen ist.
Das spricht für die soziale Kompetenz der Polizeibeamten vor Ort..
Mal ein ein Urteil:
http://www.ludwig-callies.com/urteile/db_urteile/u1_245.htmKurzform:
ZitatAlles anzeigenWiderstand gegen die Staatsgewalt" lohnt sich nicht
Wussten sie schon, dass der Tatbestand "Widerstand gegen die
Staatsgewalt" bereits erfüllt ist, wenn ein Autofahrer durch das
Verriegeln der Autotüren versucht, sich einer Polizeikontrolle zu
entziehen? So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem
einschlägigen Rechtsstreit. Die Polizei ist berechtigt, auch ohne
einen für den Autofahrer nachvollziehbaren Anlass zu kontrollieren.
Sie hat jederzeit das Recht, Ausweise, Fahrzeug- und Führerschein
einzusehen, der Fahrzeugführer muß dazu die Papiere dem
Polizeibeamten in die Hand geben. Des weiteren kann die
Polizeistreife in jedem Auto Scheinwerfer, Blinker, Hupe,
Warndreieck sowie den Verbandkasten kontrollieren und hat das Recht,
selbst einen Bremstest durchführen. Beim Lichttest ist der Fahrer
verpflichtet, den Beamten behilflich zu sein. Wenn die
Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges nicht gegeben ist, kann dieses
an Ort und Stelle sichergestellt werden. Bei Trunkenheit am Steuer
oder anderen schweren Verkehrsdelikten kann sofort die
Fahrerlaubnis eingezogen werden. Bei einer sichtbaren
Verkehrskontrolle ist es dem Fahrer verboten einfach abzudrehen. Er
ist jedoch nicht verpflichtet, den Polizeibeamten auf ihre
Anschuldigungen oder Fragen zu antworten. Angesichts der Tatsache,
dass in jüngster Zeit mehrere Beamte in Ausübung ihres Dienstes bei
Autokontrollen zu Tode kamen, sollte jeder Autofahrer, Verständnis
dafür aufbringen, dass künftig bei Verkehrskontrollen die Polizisten
energischer auftreten.:top:
Zitatdass ich einen Bruder habe, der Rechtsanwalt ist und dass ich ebenfalls Staatsdiener bin
:flop:
YmmD
-
Hallo,
wer kann einen anbieten?Like Hama oder PNY...

Danke!!! :top:
-
H.S.E.
(hat sich erledigt)
Danke!
-
Hallo,
seit 2 Tagen ist überall besetzt.
Die angerufene Telefonnummer ist aber definitiv "frei" (Eigenversuch).
E+ (Original) Karte und S55.
Gibts da nen Bug? Oder ist eher die Sim hin?
Rechungen alle pünktlich bezahlt...
Danke :confused: