Dann klär uns doch mal auf...
Zitat
Das nächste ist, das mein Kumpel nicht gerade unerfahren ist im Bezug auf Auto fahren, Reaktion und Ausweichen.
Wie alt ?
Wie lange den Lappen ?
Km p.A. ?
Wieviele Sicherheitstrainings ?
Rennlizenzen ?
Sonst wird hier nur gemutmasst....
Vor Gericht spricht man i.d.R. 1 Sek. Reaktionszeit zu...
Aus meinem beruflichen Alltag (genau aus dem Bereich..das muss reichen) zählt bei Gericht nur eins:
Die Frage der Vermeidbarkeit.
Wäre die Kollision bei normgerechten Verhalten Deines Kumpels (sprich max. 50 km/h) vermeidbar gewesen ?
Dabei ist es erstmal unerheblich, ob der andere 18 Jahre alt ist, beim Abbiegen getorft hat, vorher schon x-Unfälle hatte usw.
Wäre Dein Kumpel max. 50 gefahren, wäre (was zu unetrsuchen ist) er wohl noch grad so vor ihm "vorbeigerauscht"....
Wichtig: Da reagieren Verkehrsrichter oft "allergisch" (ich war schon in diversen Verhandlungen) die Geschwindigkeitsübertretung.
Es heißt ja auch "unter optimalen Bedingungen 50 km/h".
Soll heißen, bei Dämmerung, Nässe, Regen, Kurve usw.. weniger..so lachhaft das klingen mag.
Die Teilschuld wird kommen, egal ob 58, 70 oder 90 km/h...
Also..mach mal ein paar Angaben zum dem Kumpel und den äußeren Umständen..
Aber so sieht das nicht gut für "euch" aus..