Beiträge von T39
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Leider kann ich diesen Tipp nicht erfolgreich umwandeln. Funktioniert das bei Euch?

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Der Spaßklotz hatte Anfang Februar sogar satte 275 Euro auf dem Buckel, Siehe Grafik von guenstiger.de

Ein wesentlicher Grund für den Preisverfall dürfte trotz Musik- und SMS-Ausstattung das Gewicht mit 155 Gramm sein.
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In der Nebenkostenabrechnung muß der Vermieter sämtliche Gesamtkosten, die im Laufe des Jahres angefallen sind, aufstellen, damit der Mieter nachvollziehen kann, wieviel Kosten für die jeweilige Position angefallen sind.
Auch muß der Vermieter darlegen, welchen Verteilungsschlüssel er anwendet. Denn es gibt zwei Verteilungsschlüssel: Den Flächenschlüssel und den Verbrauchsschlüssel.
Wurde zwischen den Parteien kein konkreter Verteilungsschlüssel vereinbart, gilt der Flächenschlüssel, d. h. die Betriebskosten sind über den Abrechnungsmaßstab nach dem Anteil der Wohnungsfläche umzulegen.
Der Verbrauchsschlüssel ist ein Verteilungsschlüssel, der den unterschiedlichen Verbrauch und die unterschiedliche Verursachung der Betriebskostenrechnung trägt. Darunter fällt auch der sog. Personenmaßstab.
Danach ist der Vermieter verpflichtet, die Betriebskosten, die von einem erfaßten Verbrauch oder einer erfaßten Verursachung durch den Mieter abhängen, nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch und der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt, wie z. B. nach Anzahl der Personen, welche die Mietwohnung bewohnen.
Mehr dazu unter on-recht.de
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Maximal fünf Stück im Monat.
