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Mal eine Frage zur Tchibo Privat-Card, die sich warscheinlich viele zusammen mit dieser Aktion geholt haben:
-Muss die Karte gekündigt werden, da eine jährliche Gebühr anfällt? (so hatte ich das in Erinnerung)
oder
-gibt es keine jährliche Gebühr?
Zitat
Kündigung
PrivatCard Teilnehmer können Ihre Teilnahme jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine Rückerstattung des einmaligen Startbetrags ist nicht möglich.
Tchibo.de
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Und du bist dann auch damit einverstanden im Gewährleistungsfall nur einen € zu bekommen?
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Nachdem nun klar feststeht, dass Personaler sich Profile in Social Networks anschauen und "zu heftige" Partyfotos ein Ausschlusskriterium sind, würde mich mal interessieren wie das andere Extrem bewertet wird => keinerlei Informationen in Social Networks.
Mfg
Andy
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Habe am 31.03 bestellt und auch noch kein Schreiben bekommen.
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Bei den ganzen Kreisverkehrgeschichten ist aber zu beachten:
Ein Kreisverkehr ist erst dann ein Kreisverkehr, wenn das Schild Kreisverkehr vor ihm steht.
Als ich meinen Führerschein gemacht habe, gab es in der Nähe das Tüvgeländes in Leverkusen einen sich im Bau befindenden Kreisverkehr.
Als die Bauarbeiter, die für die Beton und Steinarbeiten zuständig waren, fertig waren, haben sie einfach die mobilen Schilder mitgenommen.
Dementsprechend war der Kreisverkehr ohne Schilder und somit kein Kreisverkehr. Es galt also rechts vor links.
Mfg
Andy
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Find ich gut :top:
Dann müssen endlich mal einige Firmen über ihre Preispolitik nachdenken.
Häufig ist ja Doller=Euro bzw. Doller=Euro+X
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So nachmal für die Dummen und Faulen
Wenn ich etwas, dass in den Usa z.B. 100$ inklusive deren Steuern kostet per Post hierhin bestelle läuft das einfach so durch und kommt bei mir ohne Zusatzkosten an? Also für ca. 70€?
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Wenn die Theoriestunden aber noch gültig sind (ich meine die wären 2Jahre gültig) fallen die weg. Man müsste dann nur die spezifischen machen.
Da müsste es sich dann lohnen mal mit der Fahrschule zu sprechen, ob man überhaupt Grundgebühr zahlen muss. Denn die Grundgebühr ist ja quasi für die Theoriestunden.
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So hab nochmal kurz im Internet gesucht und bin auf einen Artikel gestoßen, der eigentlich alles erklärt.
http://www.motorradonline.de/a…heinrichtlinie.252907.htm
Kurzfassung der Antwort auf die Ausgangsfrage ist also:
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Dürfen sich unsere Politiker aussuchen.
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Was ich einmal gehört habe und was auch in der hier im Thread verlinkten Richtlinie steht, (so versteh ich es jedenfalls) ist, dass die Drosselung von 125er Motorrädern auf 80km/h für 16jährige wegfällt.
Man wird sich also auf mehr 125er Roller und Motorräder auf den Autobahnen einstellen dürfen.
Mfg
Andy